Biersteuerverordnung (BierStV) § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

1.) die Anzahl der Personen, die aufgrund § 41 Abs. 2 BierStV die Herstellung von Bier angezeigt haben,
2.) die Anzahl der Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV und
3.) die gesamte Menge (in hl), für die Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV abgegeben wurden.

Bitte geben Sie die Daten für die Jahre 2015, 2014 und 2013 jeweils insgesamt und für die einzelnen Hauptzollämter an.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    10. September 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzahl d…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Biersteuerverordnung (BierStV) § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer [#17510]
Datum
9. August 2016 23:13
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Anzahl der Personen, die aufgrund § 41 Abs. 2 BierStV die Herstellung von Bier angezeigt haben, 2.) die Anzahl der Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV und 3.) die gesamte Menge (in hl), für die Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV abgegeben wurden. Bitte geben Sie die Daten für die Jahre 2015, 2014 und 2013 jeweils insgesamt und für die einzelnen Hauptzollämter an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesministerium der Finanzen. Ich wurde gebeten,…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Biersteuerverordnung (BierStV) § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer [#17510]
Datum
23. August 2016 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesministerium der Finanzen. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Zunächst möchte ich Folgendes anführen: Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u. U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Bundesministerium der Finanzen nicht vor. Ggf. erhalten Sie diese Informationen bei der Generalzolldirektion. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen