bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Übersicht / Arbeitshilfe / Infoseite o.ä. zu bilaterale Abkommen der Bundesrepublik mit Drittstaaten, die eine Anwerbung von Arbeitskräften (speziell in Gesundheits- und Pflegeberufen) vereinfachen

Übersicht / Arbeitshilfe / Infoseite o.ä. zu Regelungen analog dem WHO Verhaltenskodex zum Verzicht auf Anwerbung aus Drittstaaten mit Mangel an Fachkräften in Gesundheitsberufen (z.B. innerhalb der EU)

Bevorzugt im PDF-Format, vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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Volkmar Lehnert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht / Arbe…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Volkmar Lehnert
Betreff
bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften [#28756]
Datum
10. April 2018 09:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht / Arbeitshilfe / Infoseite o.ä. zu bilaterale Abkommen der Bundesrepublik mit Drittstaaten, die eine Anwerbung von Arbeitskräften (speziell in Gesundheits- und Pflegeberufen) vereinfachen Übersicht / Arbeitshilfe / Infoseite o.ä. zu Regelungen analog dem WHO Verhaltenskodex zum Verzicht auf Anwerbung aus Drittstaaten mit Mangel an Fachkräften in Gesundheitsberufen (z.B. innerhalb der EU) Bevorzugt im PDF-Format, vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Volkmar Lehnert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Volkmar Lehnert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volkmar Lehnert
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lehnert, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ihr Ant…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften, Vg. Nr. 134-2018
Datum
11. April 2018 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lehnert, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Rückfragen können Sie an folgendes Postfach im BMAS senden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 10. April 2018 - Bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften Sehr geehrter Herr Lehnert…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 10. April 2018 - Bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften
Datum
4. Mai 2018 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lehnert, als Anlage beigefügt übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Email vom 10. April 2018 bzgl. bilateraler Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften. Mit freundlichen Grüßen