Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten

- die Bilder des entblößten Geschlechtsteils eines Beamten, der diese an eine junge Frau sandte

Spiegel Online schreib über die Bilder: "Bei der Aufarbeitung stießen interne Ermittler auf weitere Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall. So soll ein Beamter einer jungen Frau interne Informationen sowie Bilder seines entblößten Geschlechtsteils geschickt haben. Auch seien interne Daten per Mobiltelefon aus der Dienststelle weitergeleitet worden." (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/thueringen-interne-ermittlungen-gegen-polizisten-erhebliches-fuehrungsproblem-a-1302344-amp.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2019
  • Frist
    29. April 2020
  • 8 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - d…
An Polizeiinspektion Weimar Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten [#172645]
Datum
22. Dezember 2019 18:33
An
Polizeiinspektion Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Bilder des entblößten Geschlechtsteils eines Beamten, der diese an eine junge Frau sandte Spiegel Online schreib über die Bilder: "Bei der Aufarbeitung stießen interne Ermittler auf weitere Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall. So soll ein Beamter einer jungen Frau interne Informationen sowie Bilder seines entblößten Geschlechtsteils geschickt haben. Auch seien interne Daten per Mobiltelefon aus der Dienststelle weitergeleitet worden." (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/thueringen-interne-ermittlungen-gegen-polizisten-erhebliches-fuehrungsproblem-a-1302344-amp.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172645 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Polizeiinspektion Weimar
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag wurde an die Landespolizeiinspektion Jena weitergeleitet. Weitere Nachricht…
Von
Polizeiinspektion Weimar
Betreff
AW: Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten [#172645]
Datum
23. Dezember 2019 14:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag wurde an die Landespolizeiinspektion Jena weitergeleitet. Weitere Nachricht erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Weimar
Antwort der LPI Jena zu Anfragennummer 172645 Sehr geehrter Herr Filter, das beigefügte Antwortschreiben der Land…
Von
Polizeiinspektion Weimar
Betreff
Antwort der LPI Jena zu Anfragennummer 172645
Datum
7. Januar 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
770,9 KB
Sehr geehrter Herr Filter, das beigefügte Antwortschreiben der Landespolizeiinspektion Jena ergeht Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Antwort der LPI Jena zu Anfragennummer 172645 [#172645] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für …
An Polizeiinspektion Weimar Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antwort der LPI Jena zu Anfragennummer 172645 [#172645]
Datum
8. Januar 2020 13:32
An
Polizeiinspektion Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihren Ausführungen leider nicht folgen. In weit sind 12 Absatz 1 Ziffer 1 lit. c sowie Absatz 2 lit. a des TransG TH zutreffend? Warum genau würde die Offenlegung des Bildes das Gerichtsverfahren beeinträchtigen? Ich verweise auf Randnummern 363 des IFG-Kommentars von Schoch, 2. Auflage: "Geschützt sind nach dem Landesrecht laufende Verfahren (Gerichts-, Ordnungswidrig­keiten-, Disziplinarverfahren). Insbesondere in Bezug auf Gerichtsverfahren gibt es in der Praxis offenbar Missverständnisse zur Rechtfertigung einer Informationsverweigerung. Der Schutz des öffentlichen Belangs setzt voraus, dass die Bekanntgabe der begehrten amtlichen Information nachteilige Auswirkungen auf den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts­verfahrens hätte. Bei dieser Gesetzeslage ist eine Verwaltungsentscheidung nicht zu halten, die nicht sagt, um welches konkrete Verfahren es geht. Zu rügen ist auch die Ablehnung des Informationszugangs mit dem pauschalen Hinweis auf einen bestimmten Prozess ohne Benennung der befürchteten Nachteile im Falle einer Preisgabe der Information." Zudem mangelt Ihr Bescheid an einem Formfehler; es fehlt die Rechtshilfsbelehrung. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172645 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeiinspektion Weimar
AW: Antwort der LPI Jena zu Anfragennummern 172645 [#172645] und 173644 [#173644] Sehr geehrter Herr Filter, unte…
Von
Polizeiinspektion Weimar
Betreff
AW: Antwort der LPI Jena zu Anfragennummern 172645 [#172645] und 173644 [#173644]
Datum
8. Januar 2020 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 06. Januar 2020 (versehentlich gibt das Schreiben das Jahr 2012 aus) mit dem Aktenzeichen 00-1096-00305/20 ergeht folgende Antwort: Die Ausführungen zu §12 TransG TH waren im Konjunktiv formuliert, da die Rechtsgrundlagen für eine Auskunftserteilung in Ihrem Fall gem. §4 TransG TH aus den Rechtsnormen der Strafprozessordnung (StPO) sowie den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) herzuleiten sind. Des Weiteren erging unsererseits die Nennung der zuständigen Stelle für Ihre Anfrage, sowie der Hinweis zur Kontaktaufnahme mit dem Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung unseres Schreibens verwiesen, welche die Anwendung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (und somit auch jedweden Kommentars) obsolet macht. Betreffend Ihrer bemängelten Rechtsbehelfsbelehrung ergeht der Hinweis, dass es sich bei unserem Schreiben um eine Antwort und nicht um einen Bescheid handelt. Unter Bezugnahme Ihrer Anfrage #173644 ergeht selbiger Verweis an die Staatsanwaltschaft Erfurt. Insofern das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, können Sie Ihre Anfrage an die Landespolizeidirektion (Andreasstraße 38, 99084 Erfurt) richten, da diese die disziplinarrechtliche Verantwortung innehat. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten“ [#172645] [#172645]
Datum
8. Januar 2020 15:39
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/172645 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Polizeiinspektion meine Anfrage nicht bescheidet. Zudem argumentiert sie, dass das IFG (bzw. das neue Transparenzgesetz) nicht zur Anwendung kommt, da die Bilder als Beweis in einem laufenden Strafverfahren geführt werden. Ich sehe jedoch nicht, inwieweit eine Offenlegung das Verfahren beeinflussen könnte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 172645.pdf - 2020-01-07_1-AW_LPIJ_20200107.pdf Anfragenr: 172645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172645
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Filter, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundliche…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten“ [#172645] [#172645]
Datum
10. Januar 2020 12:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Filter, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Filter, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundliche…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bilder entblößtes Geschlechtsteil eines Beamten“
Datum
4. März 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
535,4 KB
Sehr geehrter Herr Filter, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen