Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe "Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bildschirmkopie des Speicherorts der Arbeitshilfe "SGB III - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit".

Auf der Arbeitshilfe ist vermerkt "Zentrales Einarbeitungsprogramm AlgPlus Aufbau". Und Sie haben auf eine andere Anfrage über Frag den Staat erklärt, dass diese Arbeitshilfe "auch für Schulungszwecke genutzt wird".
Wird diese ansonsten als Arbeitshilfe am Arbeitsplatz verwendet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, sollten Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmkopie d…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe "Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit" [#231020]
Datum
12. Oktober 2021 13:41
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmkopie des Speicherorts der Arbeitshilfe "SGB III - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit". Auf der Arbeitshilfe ist vermerkt "Zentrales Einarbeitungsprogramm AlgPlus Aufbau". Und Sie haben auf eine andere Anfrage über Frag den Staat erklärt, dass diese Arbeitshilfe "auch für Schulungszwecke genutzt wird". Wird diese ansonsten als Arbeitshilfe am Arbeitsplatz verwendet? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, sollten Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231020/
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die Ag…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
12. Oktober 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
211116_Rückmeldung zur Anfrage [#231020] Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12.10.2021 möchte ich Ihnen f…
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
211116_Rückmeldung zur Anfrage [#231020]
Datum
16. November 2021 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12.10.2021 möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: Ihr Antrag auf Erstellung einer Bildschirmkopie des Speicherortes der Arbeitshilfe "SGBIII - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit" wird abgelehnt. Nach § 2 Abs. 1 IFG sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung ...... Der Speicherort selbst ist keine Aufzeichnung und gehört nicht zum Umfang der amtlichen Information; er ist daher nicht auskunftspflichtig. Zu Ihrem weiteren Antrag teile ich Ihnen mit, dass die Präsentation "SGBIII - Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit" auch als Arbeitshilfe am Arbeitsplatz verwendet werden kann. Ich hoffe, diese Auskünfte helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 211116_Rückmeldung zur Anfrage [#231020] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ziel meiner An…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 211116_Rückmeldung zur Anfrage [#231020]
Datum
18. November 2021 15:49
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ziel meiner Anforderung war und ist eine Liste der Arbeitshilfen im Bereich des Alg zu erhalten. Und zumindest ich bin der Auffassung, dass es sich dabei um Informationen handelt. Denn ich gehe davon aus, dass die Arbeitsagentur Arbeitshilfen zentral an einem Ort gespeichert hat, damit sie auch von (neuen) Mitarbeitern gefunden werden. Ob eine Bildschirmkopie mit der Information welche Arbeitshilfen es gibt, als Information zählt bedarf zumindest für mich einer grundsätzlichen Klärung durch den BfDI. Unabhängig davon formuliere ich meine Anforderung in „Liste der Arbeitshilfen zu den Themen des Arbeitslosengeldes“ um. Das dürfte durchaus eine Information sein. Da mich evtl. nicht alle Themen interessieren, würde ich erst anschließend einige Hilfen aus der Liste anfordern. Sofern auch dies nicht von Ihnen akzeptiert wird, fordere ich alle Arbeitshilfen zum Arbeitslosengeld an. Unabhängig davon komme ich wegen einer Bildschirmkopie ggf. nochmals auf sie zu. Bitte geben Sie mir Bescheid, wie sie entscheiden. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231020/
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
211209_Rückmeldung zu Ihrer erneuten Anfrage [#231020] Sehr Antragsteller/in Ihre neu formulierte Anfrage „Liste …
Von
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Betreff
211209_Rückmeldung zu Ihrer erneuten Anfrage [#231020]
Datum
9. Dezember 2021 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre neu formulierte Anfrage „Liste der Arbeitshilfen zu den Themen des Arbeitslosengeldes“ möchte ich hiermit beantworten: Als Arbeitsmittel stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des für die Bearbeitung von Arbeitslosengeld zuständigen Bereichs die „Fachlichen Weisungen zum Arbeitslosengeld“ (§§ 136 ff. SGBIII) zur Verfügung. Diese sind öffentlich zugänglich und zu finden unter dem nachfolgendem Link auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808824026 Hier die Auflistung der internen Arbeitshilfen: - Ablaufschema Nebeneinkommen Selbständige - Arbeitshilfe Sperrzeiten (hierbei handelt es sich um eine technische Arbeitshilfe zur korrekten Weitergabe und Umsetzung bei Vorliegen einer Sperrzeit) - Besondere Regelungen für Wanderarbeitnehmer/innen in der EU/EWR und Schweiz während der COVID-19 Pandemie - Regelungen für den OS AlgPlus im Rahmen der nicht persönlichen Arbeitslosmeldungen während der COVID19-Pandemie Arbeitshilfe zur Berechnung von Ansprüchen nach §§ 142 Abs. 2 und 147 Abs. 3 SGB III - Ansprüche ab 01.08.2012 - Ansprüche ab 01.01.2012 - Ansprüche vor 01.01.2012 Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Arbeitslosengeld liegen nicht vor. Gern übersende ich Ihnen auf Wunsch die Dokumente und hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe "Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"“ [#231020]
Datum
12. Januar 2022 11:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231020/ Zusammenfassung: Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine Arbeitshilfe „SGB III – Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit“. Diese wurde von einem anderen Interessierten bei der Agentur für Arbeit Meschede angefordert und auch verschickt. Ich habe am 12.10.2021 eine „Bildschirmkopie des Speicherorts dieser Arbeitshilfe“ angefordert, um feststellen zu können, ob dort noch weitere Arbeitshilfen vorhanden sind. Die Zusendung der Bildschirmkopie wurde mir mit Mail vom 16.11.2021 verweigert. Grund: Es handelt sich nach § 2 Abs. 1 IFG nicht um eine amtliche Informationen im Sinne des Gesetzes, da „der Speicherort selbst keine Aufzeichnung ist und deshalb nicht zum Umfang der amtlichen Information gehört.“ In meiner Antwort vom 18.11.2021 teilte ich mit, dass ich dies anders sehe, da auf dem Speicherort weitere Informationen gespeichert sind und es sich somit um eine Auflistung von Informationen handelt. Auch habe ich erklärt, dass ich bei weiter bestehender Ablehnung wahrscheinlich den BfDI einschalten werde. Daraufhin nannte mir die Agentur für Arbeit Meschede in der Mail vom 09.12.2021 weitere interne Arbeitshilfen (Text in der Mail – keine Bildschirmkopie). Aber weiß ich, ob dies eine vollständige Wiedergabe aller Informationen dieses Speicherortes auf dem Bildschirm ist? Meine Frage bzw. Bitte: Handelt es sich bei einer Bildschirmkopie eines Speicherortes/Pfades, die ja dann die dort gespeicherten Informationen abbildet, um eine Information im Sinne des IFG? Wenn ja, bitte ich Sie um Mithilfe bei meiner IFG-Anforderung „Bildschirmkopie des Speicherorts der Arbeitshilfe SGB III – Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit“. Die Agentur für Arbeit Meschede habe ich informiert, dass ich Sie um Mithilfe bitte. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 231020.pdf Anfragenr: 231020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231020/
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage „Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"“ [#231020]…
An Agentur für Arbeit Meschede – Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage „Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"“ [#231020]
Datum
12. Januar 2022 11:33
An
Agentur für Arbeit Meschede – Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> an Stelle der Bildschirmkopie habe ich von Ihnen eine Liste mit Arbeitshilfen erhalten. Einerseits ist für mich nicht klar, ob es sich um weitere Arbeitshilfen handelt, die am Speicherort der genannten Arbeitshilfe gespeichert sind. Sofern sie dort gespeichert sind, würde eine Bildschirmkopie andererseits genau diese Liste, also Informationen beinhalten. Ich habe deshalb gerade den BfDI um Klärung des Begriffs der "Information" und dann ggf. um Mithilfe bei meiner Anforderung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231020/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720/003 II#0342 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe "Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"“ [#231020] # 25-720/003 II#0342
Datum
12. Januar 2022 14:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2875_2022Eingangsbesttigung.pdf
169,9 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720/003 II#0342 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2022 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr << Anrede >> danke für Ihre umfassende Auslegung des Sachverhalts. Die Angelegenheit hat sich da…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Bildschirmkopie des Ablageortes der Arbeitshilfe "Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit"“ [#231020] # 25-720/003 II#0342 [#231020]
Datum
27. Januar 2022 13:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre umfassende Auslegung des Sachverhalts. Die Angelegenheit hat sich damit für mich erledigt. Zwar würde mich die Kopie interessieren, aber letztendlich ist es mir nicht so wichtig, mich dann mit der Agentur Meschede anzulegen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231020/