Bildung der Landtagsabgeordneten in verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Fragen
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade Abgeordnete (m/w/d) müssen als Volksvertreter die Gesetze und die Landesverfassung kennen.
Ich frage daher, ob die Landtagsverwaltung den Abgeordneten (m/w/d) Bildungsmaterial zu verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellt und dabei insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) auch auf Unterschiede zwischen den Regelungen des Grundgesetzes und den Regelungen der Landesverfassung hinweist.
Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Übersendung einer Aufstellung (tabellarische Zusammenstellung bitte mit kurzer Inhaltsangabe, sofern nicht aus dem Titel herleitbar) des entsprechenden Bildungsmaterials.
Hier meine ich nicht die in der Landtagsbibliothek enthaltenen Bücher, sondern von der Landtagsverwaltung und/oder der Landesregierung für die Landtagsabgeordneten (m/w/d) gesondert hergestellten Texte und sonstigen Medien.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Verschiedene Informationsmöglichkeiten für die Landtagsabgeordneten wurden aufgezeigt, die Abgeordneten auch aktiv informiert.
Da fragt es sich schon, warum die Abgeordneten teilweise von der Landesverfassung offensichtlich keine Ahnung haben.
(Haben die älteren Abgeordneten 1992 über diese etwa abgestimmt, ohne sie gelesen zu haben? - Hinweis: Die Landesverfassung Brandenburg wurde 1992 durch Volksabstimmung mit einer Beteiligung von 48% angenommen, so dass also eigentlich zumindest jeder 2. ältere Brandenburger diese kennen sollte - egal ob sie nun zugestimmt oder abgelehnt haben.)
Anfrage erfolgreich
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Datum18. November 2021
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21. Dezember 2021
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