Bildung der Landtagsabgeordneten in verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Fragen

Anfrage an: Landtag Brandenburg

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade Abgeordnete (m/w/d) müssen als Volksvertreter die Gesetze und die Landesverfassung kennen.

Ich frage daher, ob die Landtagsverwaltung den Abgeordneten (m/w/d) Bildungsmaterial zu verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellt und dabei insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) auch auf Unterschiede zwischen den Regelungen des Grundgesetzes und den Regelungen der Landesverfassung hinweist.

Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Übersendung einer Aufstellung (tabellarische Zusammenstellung bitte mit kurzer Inhaltsangabe, sofern nicht aus dem Titel herleitbar) des entsprechenden Bildungsmaterials.
Hier meine ich nicht die in der Landtagsbibliothek enthaltenen Bücher, sondern von der Landtagsverwaltung und/oder der Landesregierung für die Landtagsabgeordneten (m/w/d) gesondert hergestellten Texte und sonstigen Medien.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Verschiedene Informationsmöglichkeiten für die Landtagsabgeordneten wurden aufgezeigt, die Abgeordneten auch aktiv informiert.
Da fragt es sich schon, warum die Abgeordneten teilweise von der Landesverfassung offensichtlich keine Ahnung haben.
(Haben die älteren Abgeordneten 1992 über diese etwa abgestimmt, ohne sie gelesen zu haben? - Hinweis: Die Landesverfassung Brandenburg wurde 1992 durch Volksabstimmung mit einer Beteiligung von 48% angenommen, so dass also eigentlich zumindest jeder 2. ältere Brandenburger diese kennen sollte - egal ob sie nun zugestimmt oder abgelehnt haben.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung der Landtagsabgeordneten in verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Fragen [#233198]
Datum
18. November 2021 04:11
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gerade Abgeordnete (m/w/d) müssen als Volksvertreter die Gesetze und die Landesverfassung kennen. Ich frage daher, ob die Landtagsverwaltung den Abgeordneten (m/w/d) Bildungsmaterial zu verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellt und dabei insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) auch auf Unterschiede zwischen den Regelungen des Grundgesetzes und den Regelungen der Landesverfassung hinweist. Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Übersendung einer Aufstellung (tabellarische Zusammenstellung bitte mit kurzer Inhaltsangabe, sofern nicht aus dem Titel herleitbar) des entsprechenden Bildungsmaterials. Hier meine ich nicht die in der Landtagsbibliothek enthaltenen Bücher, sondern von der Landtagsverwaltung und/oder der Landesregierung für die Landtagsabgeordneten (m/w/d) gesondert hergestellten Texte und sonstigen Medien. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landtag Brandenburg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 18. November 2021 und habe diese an …
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
AW: Bildung der Landtagsabgeordneten in verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Fragen [#233198]
Datum
18. November 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 18. November 2021 und habe diese an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Landtag Brandenburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer allgemeinen Auskunft beantworte…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
AW: Bildung der Landtagsabgeordneten in verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Fragen [#233198]
Datum
18. November 2021 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer allgemeinen Auskunft beantworte. Ihre Anfrage unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des AIG, da ein Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Verwaltung des Landtages nur besteht, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten geht (§ 2 Abs. 2 Satz 1 AIG). Die Beratung der Abgeordneten in parlamentarischen Angelegenheiten und Rechtsfragen zur parlamentarischen Tätigkeit unterfällt nicht den Verwaltungsangelegenheiten. Die Auskunftsansprüche gem. BbgUIG und VIG sind nicht einschlägig. Die Landtagsverwaltung bot den Landtagsabgeordneten zu Beginn der Wahlperiode mit Unterstützung der Fraktionen mehrere Vortragsveranstaltungen an, in denen unter anderem über die rechtlichen (einschließlich der verfassungsrechtlichen) Aspekte der Mandatswahrnehmung im Landtag Brandenburg unterrichtet wurde. Im Laufe des parlamentarischen Geschäftsgangs können sich die Abgeordneten insbesondere in Bezug auf Fragen zur Geschäftsordnung und zum Parlamentsrecht sowohl an die Parlamentarische Geschäftsstelle als auch an den Ausschussdienst wenden. Im Übrigen unterstützen die Fraktionen ihre Mitglieder in diesen Fragen. Zu rechtlichen Fragen komplexerer Natur der laufenden parlamentarischen Beratungen können sich sowohl die Fraktionen als auch die Ausschüsse vom Parlamentarischen Beratungsdienst unterstützen lassen. Nähere Informationen, auch zu den Veröffentlichungen dieses Dienstes, finden Sie hier: Parlamentarischer Beratungsdienst - Landtag Brandenburg. Eigens für die Abgeordneten zusammengestellte Texte/Textsammlungen zum Landesrecht/zum Verfassungsrecht des Landes Brandenburg bestehen nicht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Anfrage umfassend beantworten. Sollten Sie selbst eine Frage zum Parlamentsrecht des Landtages Brandenburg haben, darf ich auf die verschiedenen Darlegungen auf der Homepage des Landtages verweisen, z. B. die Begriffserklärung im Glossar, den Sie hier finden. Glossar - Landtag Brandenburg Dort finden Sie auch die Broschüre „Wissen kompakt – Der Landtag Brandenburg von A bis Z“ zum Herunterladen. Mit freundlichen Grüßen