Bildung und Teilhabe - Lernförderung

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen.

Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251713]
Datum
18. Juni 2022 20:48
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen. Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251713/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage, der ich in der von Ihnen gewünschten F…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251713]
Datum
6. Juli 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,5 KB
image003.jpg
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage, der ich in der von Ihnen gewünschten Form durch Übersendung bzw. Bestätigung nicht nachkommen kann. Dies liegt an der Art der Umsetzung der Lernförderung in Gelsenkirchen. Die Umsetzung der Nachhilfe ist in Gelsenkirchen durch einstimmig gefassten Ratsbeschluss vom 09.06.2011 so geregelt, dass die Lernförderung in enger Kooperation mit den Schulen erfolgt. Dabei war auf bewährte soziale Strukturen zurückzugreifen, um die Administration und Umsetzung dezentral, bürgernah und unbürokratisch zu gestalten. Den Kooperationspartnern wird gestattet, die Lernförderung in städtischen Räumen durchzuführen. Die Nachhilfe wird so im gewohnten und geschützten Umfeld der Kinder durchgeführt. Als Anbieterkreis wurden durch Ratsbeschluss die OGS-Träger und die „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ festgelegt. Diese Träger erfüllen die Voraussetzungen nach dem SGB II und dem SGB VIII. Jede Schule hat sich aus dem zugelassenen Anbieterkreis einen Kooperationspartner ausgewählt. Weitere gewerblichen Anbieter werden nicht zugelassen, bzw. wird mit diesen keine Rahmenvereinbarungen geschlossen. Gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW sehe ich von der Erhebung von Gebühren ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin jetzt etwas irritiert. Am 05.07.2021 schrieben Sie auf meine Anfrage: "…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251713]
Datum
6. Juli 2022 15:17
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin jetzt etwas irritiert. Am 05.07.2021 schrieben Sie auf meine Anfrage: "Dieses Wahlrecht übt die Stadt Gelsenkirchen durch Kooperationsvereinbarungen mit einem Kreis schulnaher Anbieter aus. In den abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen werden auch die Stundensätze festgelegt, an denen sich die Kooperationspartner halten müssen." Ich bitte Sie, mir die Liste zugelassener Anbieter zukommen zu lassen und stelle nochmals die Anfrage nach den von Ihnen genannten Rahmenvereinbarungen bzw. Kooperationsvereinbarungen. Verstehe ich Sie richtig: Es gibt keine SchülerInnen, welche im Rahmen von Bildung- und Teilhabe in die Filialen von gewerblichen Anbietern gehen? Die Schulen stellen nachmittags - also bis in den frühen Abendstunden die Räume für die Lernförderung zur Verfügung? Ist dies auch an Samstagen, Sonntagen oder während der Schulferien der Fall? Durch wen haben die Lehrkräfte denn Zugang zum Schulgebäude? Bitte lassen Sie mir aus Transparenzgründen hierzu Unterlagen zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251713/
Stadt Gelsenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> meine Antwort vom 05.07.2021 trifft auch weiterhin zu. Sie fragten in Ihr…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
AW: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251713]
Datum
8. Juli 2022 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> meine Antwort vom 05.07.2021 trifft auch weiterhin zu. Sie fragten in Ihrer letzten Anfrage jedoch nach der Vereinbarung für gewerbliche Anbieter, bzw. einer Bestätigung, dass gewerbliche Anbieter keine Vereinbarung abschließen müssen. Da der Anbieterkreis durch Ratsbeschluss auf den Kreis der an Schulen tätigen Träger und die „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) festgelegt wurde, sehe ich in meiner Antwort keinen Widerspruch. Anbei übersende ich eine Aufstellung der derzeitig zugelassenen Kooperationspartner sowie als Anlage eine Musterrahmenvereinbarung. Ihre weiteren Verständnisfragen beantworte ich wie folgt: Frage: Es gibt keine SchülerInnen, welche im Rahmen von Bildung- und Teilhabe in die Filialen von gewerblichen Anbietern gehen? Antwort: Ja Frage: Die Schulen stellen nachmittags - also bis in den frühen Abendstunden die Räume für die Lernförderung zur Verfügung? Antwort: Ja Frage: Ist dies auch an Samstagen, Sonntagen oder während der Schulferien der Fall? Antwort: In der Regel findet in diesen Zeiten keine Lernförderung statt. Sonntags ist sie prinzipiell ausgeschlossen. Frage: Durch wen haben die Lehrkräfte denn Zugang zum Schulgebäude? Antwort: In der Regel durch die Schulhausmeister. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen sowie den bereitgestellten Unterlagen. Mit freun…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251713]
Datum
8. Juli 2022 16:43
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen sowie den bereitgestellten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251713/upload/63548626d624e6764ec3fbd16d7c4f586864ed48/