Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler

Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440

Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten.

Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressem…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196110]
Datum
27. August 2020 14:59
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196110/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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