Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler

Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440

Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten.

Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemitteilung …
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
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Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196097]
Datum
27. August 2020 13:23
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte nach Zusendung sämtlicher Informationen im Zusammenhang mit den u. g. Zi…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196097]
Datum
28. August 2020 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte nach Zusendung sämtlicher Informationen im Zusammenhang mit den u. g. Zielen kann ich mangels Vorliegen einer Rechtsgrundlage nicht entsprechen. In Niedersachsen gibt es weder ein Transparenzgesetz, noch ein Informationsfreiheitsgesetz, auf das Sie Ihr Begehren stützen könnten. Auch die von Ihnen zitierten Regelungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen sind nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen