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Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung von je Euro 1,00

nach heutiger Rechtslage müssen je Mittagessen ein Eigenanteil von Euro 1,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erbracht werden = rd. Euro 20,00 pro Monat und pro Kind.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) hat er die Abschaffung des Eigenanteils von Euro 1,00 gefordert.

Aufgrund des Eigenanteils von Euro 1,00 entstehen monatlich Mehraufwendungen und ein erheblicher Verwaltungsaufwand durch die Schulämter, Sozialleistungsträgern zB Jobcenter München Amt für Wohnen Sozialbürgerhaus, Kassensteueramt, Schulen, Essensanbietern, Antragstellern, etc.

Auch stellen viele Eltern keinen Antrag aus Unwissenheit und weil dadurch der Sozialleistungsbezug und somit die finanziellen Verhältnisse überall bekannt werden da eine Direktzahlung erfolgt.

Die LH München ist als kommunaler Träger fachlich verantwortlich für das Bildungs- und Teilhabepaket.

Nach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis:
1. Ersparnis Verwaltungs- und Personalaufwand = Wirtschaftlichkeit
2. Einnahmen durch den Eigenanteil
3. Übernahme durch den laufenden Haushalt
4. Übernahme durch Stiftungs- und Spendengelder
5. etc.

Bekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass selbst Kleinbeträge existenzbedrohend sind:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozi... http://www.br.de/nachrichten/dokthema...
Auch durch Erhöhung der Regelsätze im SGB XII bestätigt die LH München, dass in München das soziokulturelle Existenzminimum nicht gesichert ist:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4677350.pdf

Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte der Verzicht auf den Eigenanteil möglich sein.
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html

Eine an Sie gerichtete Petition vom 16.07.2017 blieb bis heute unbeantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2017
  • Frist
    15. Dezember 2017
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung von je Euro 1,00 [#25268]
Datum
11. November 2017 10:40
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach heutiger Rechtslage müssen je Mittagessen ein Eigenanteil von Euro 1,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erbracht werden = rd. Euro 20,00 pro Monat und pro Kind. Mit Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) hat er die Abschaffung des Eigenanteils von Euro 1,00 gefordert. Aufgrund des Eigenanteils von Euro 1,00 entstehen monatlich Mehraufwendungen und ein erheblicher Verwaltungsaufwand durch die Schulämter, Sozialleistungsträgern zB Jobcenter München Amt für Wohnen Sozialbürgerhaus, Kassensteueramt, Schulen, Essensanbietern, Antragstellern, etc. Auch stellen viele Eltern keinen Antrag aus Unwissenheit und weil dadurch der Sozialleistungsbezug und somit die finanziellen Verhältnisse überall bekannt werden da eine Direktzahlung erfolgt. Die LH München ist als kommunaler Träger fachlich verantwortlich für das Bildungs- und Teilhabepaket. Nach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis: 1. Ersparnis Verwaltungs- und Personalaufwand = Wirtschaftlichkeit 2. Einnahmen durch den Eigenanteil 3. Übernahme durch den laufenden Haushalt 4. Übernahme durch Stiftungs- und Spendengelder 5. etc. Bekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass selbst Kleinbeträge existenzbedrohend sind: http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozi... http://www.br.de/nachrichten/dokthema... Auch durch Erhöhung der Regelsätze im SGB XII bestätigt die LH München, dass in München das soziokulturelle Existenzminimum nicht gesichert ist: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4677350.pdf Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte der Verzicht auf den Eigenanteil möglich sein. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html Eine an Sie gerichtete Petition vom 16.07.2017 blieb bis heute unbeantwortet.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung von je Euro 1,00 [#25268]
Datum
13. November 2017 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort Sehr geehrtAntragsteller/in wir…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort
Datum
28. November 2017 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.11.2017 zum Eigenanteil für Mittagessen. Informationen im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS-LHM) sind alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung (§ 1 Ziff. 1 und 2 IFS-LHM). Die beanspruchte Information muss in irgendeiner Form bereits bei der Landeshauptstadt München vorhanden sein. Zu beachten ist, dass nur solche Informationen verlangt werden können, die auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder Recherchen können nicht verlangt werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Landeshauptstadt München oder die betroffenen Gesellschaften bestimmte Informationen haben müssten (siehe auch Schoch, IFG, ' § 1 Rz. 34 f.). Ausführungen zur IFS-LHM siehe unter: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html In § 9 Abs. 1 RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) heißt es: „Erhalten Schülerinnen und Schüler in schulischer Verantwortung eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, so ist zur Ermittlung der als Bedarf zu berücksichtigenden Aufwendungen je Mittagessen ein Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung in Höhe von 1 Euro zu berücksichtigen.“ Diese Gesetzesvorgabe wird von der Behörde so umgesetzt. Sollte sich der Gesetzesgeber entschließen - wie vom Bundesrat in der Drucksache 712/16 vom 16.12.2016 vorgeschlagen - das Gesetz zu ändern, wird die Behörde dann das neue Gesetz entsprechend anwenden. Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage - Prüfung des Vorschlags des Bundesrates, Drucksache 712/16 vom 16.12.2016, durch die Landeshauptstadt München - liegen uns nicht vor und können daher nicht an Sie übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrte Damen …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
29. November 2017 21:31
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Dies bedeutet aber, dass die SPD-geführte LH München (SPD-Oberbürgermeister Reiter, SPD-Sozialreferentin Schiwy und SPD-Schulrätin Zurek) bis heute keine Prüfung vorgenommen hat und lieber Verwaltungskosten produziert anstatt finanziell schwache Familien zu entlasten = Verschwendung von Steuereinnahmen / nicht sozial. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrte Damen …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
30. November 2017 09:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort
Datum
12. Dezember 2017 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 29.11.2017. Ihre Einschätzung und Bewertung vom 29.11.2017 kann im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung nicht beantwortet werden (s. § 1 Ziff 1 und 2 IFS-LHM). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrte Da…
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Von
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Betreff
AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
17. Dezember 2017 14:03
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage vom 11.11.2017 ist nach IFG zulässig und damit zu beantworten, zumal die LH München durch den Verzicht der Zuzahlung von €1 Kosten einsparen kann. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrte Da…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
18. Dezember 2017 07:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrt…
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Betreff
AW: AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
19. Dezember 2017 12:40
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Kämmerer Herrn Wolowicz selbst mahnt zu mehr Sparsamkeit: https://www.merkur.de/lokales/muenche... Meine IFG-Anfrage ist deshalb noch nicht beantwortet: Ist es für die LH München günstiger auf die Zuzahlung von €1 pro Mittagessen und Kind zu verzichten - nicht nur aus sozialen Gründen, da der Verwaltungsaufwand etc höher ist. Sollten Ihnen die Zahlen nicht vorliegen, weil keine Vergleichsrechnung gemacht wurde, muss Ihr Kämmerer Herr Wolowicz, der Stadtrat und die Steuerzahler unterstellen, dass Sie Steuerverschwendung betreiben, wie sie der Bund der Steuerzahler regelmäßig aufdeckt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
AW: AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268] Sehr geehrt…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: AW: Bildungs- und Teilhabepaket - gemeinsame Mittagsverpflegung: Eigenanteil, Antwort [#25268]
Datum
20. Dezember 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.