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Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher

bezüglich der Bewilligung von Nachhilfe über das Bildugs- und Teilhabepaket liegen folgende Informationen vor:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html
Deshalb wird im Rahmen des IFG, § 35 SGB X, etc, um folgende ergänzende Information gebeten:
1. Wird Nachhilfe nur ab dem 2. Schulhalbjahr bewilligt, wenn tatsächlich die Versetzung lt Zwischenzeugnis gefährdet ist.
2. Unter welchen Voraussetzungen wird bereits früher Nachhilfe bewilligt (zB Attest Schule)?
https://www.studienkreis.de/blog/nachhilfe-aus-dem-bildungspaket-ist-auch-dauerhaft-moeglich/
3. Konnten alle Schüler mit Nachhilfebedarf / Lernförderung zu den Preisen von Euro 10,00 bzw. Euro 20,00 Angebote finden?
Im Internet, Aushängen und per Empfehlung werden oftmals von städtischen Lehrkräften und Dolmetschern Nachhilfe (Coaching, Motivations- und Konzentrationstraining, etc.) zu einem Stundenlohn von Euro 25,00 bis Euro 30,00 für 45 Minuten, teilweise bis zu Euro 100,00 für 60 Minuten angeboten.
4. Sind städtische Mitarbeiter verpflichtet max. einen Betrag von Euro 10,00 bzw Euro 20,00 zu berechnen?
5. Sind die Nebentätigkeiten durch städtische Mitarbeiter genehmigt?
6. Bestehen Auflagen, welche Nachhilfe-Schüler angenommen werden dürfen (keine Kinder aus der eigenen Klasse, Schule, etc.)?
7. Wie viele Stunden / Schüler darf ein Lehrer anbieten, ohne dass die hauptberufliche Tätigkeit leidet?
8. Besteht ein Interessenskonflikt keinen qualitativen und quantitativen Unterricht anzubieten, um den Nebenverdienst aufgrund schlechter Schüler eine Notwendigkeit zu geben?
9. Erfolgt eine Überprüfung beim Kreisverwaltungsreferat, ob eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist?
http://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/nachhilfelehrer
Eine frühzeitige und durchgängige Förderung ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bildungsgerechtigkeit-nachhilfe-noetig-1.2811915

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher [#25157]
Datum
4. November 2017 21:02
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezüglich der Bewilligung von Nachhilfe über das Bildugs- und Teilhabepaket liegen folgende Informationen vor: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html Deshalb wird im Rahmen des IFG, § 35 SGB X, etc, um folgende ergänzende Information gebeten: 1. Wird Nachhilfe nur ab dem 2. Schulhalbjahr bewilligt, wenn tatsächlich die Versetzung lt Zwischenzeugnis gefährdet ist. 2. Unter welchen Voraussetzungen wird bereits früher Nachhilfe bewilligt (zB Attest Schule)? https://www.studienkreis.de/blog/nachhilfe-aus-dem-bildungspaket-ist-auch-dauerhaft-moeglich/ 3. Konnten alle Schüler mit Nachhilfebedarf / Lernförderung zu den Preisen von Euro 10,00 bzw. Euro 20,00 Angebote finden? Im Internet, Aushängen und per Empfehlung werden oftmals von städtischen Lehrkräften und Dolmetschern Nachhilfe (Coaching, Motivations- und Konzentrationstraining, etc.) zu einem Stundenlohn von Euro 25,00 bis Euro 30,00 für 45 Minuten, teilweise bis zu Euro 100,00 für 60 Minuten angeboten. 4. Sind städtische Mitarbeiter verpflichtet max. einen Betrag von Euro 10,00 bzw Euro 20,00 zu berechnen? 5. Sind die Nebentätigkeiten durch städtische Mitarbeiter genehmigt? 6. Bestehen Auflagen, welche Nachhilfe-Schüler angenommen werden dürfen (keine Kinder aus der eigenen Klasse, Schule, etc.)? 7. Wie viele Stunden / Schüler darf ein Lehrer anbieten, ohne dass die hauptberufliche Tätigkeit leidet? 8. Besteht ein Interessenskonflikt keinen qualitativen und quantitativen Unterricht anzubieten, um den Nebenverdienst aufgrund schlechter Schüler eine Notwendigkeit zu geben? 9. Erfolgt eine Überprüfung beim Kreisverwaltungsreferat, ob eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist? http://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/nachhilfelehrer Eine frühzeitige und durchgängige Förderung ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bildungsgerechtigkeit-nachhilfe-noetig-1.2811915
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher [#25157]
Datum
6. November 2017 10:00
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Ne…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher [#25157]
Datum
11. Dezember 2017 11:25
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher“ vom 04.11.2017 (#25157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
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Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Re: Bildungs- und Teilhabepaket: Nachhilfe bzw. Nebenverdienst Lehrer / Dolmetscher [#25157]
Datum
11. Dezember 2017 14:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.