Bildungsarbeit
- Anfrage an:
- Stadt Sangerhausen
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
wieviel Mittel des Stadthaushaltes fließen in die außerschulische Kinder-und Jugendbildung und wieviel in das Rosarium?
Korrespondenz
-
Frist – 18.09.2018
- 15. Aug 2018
- 24. Aug
- 02. Sep
- 10. Sep
- 28. Sep 2018
- Von
- Helene Gormanns
- Betreff
- Bildungsarbeit [#32851]
- Datum
- 15. August 2018 12:07
- An
- Stadt Sangerhausen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Mittel des Stadthaushaltes fließen in die außerschulische Kinder-und Jugendbildung und wieviel in das Rosarium?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Helene Gormanns
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Helene Gormanns
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- Von
- Helene Gormanns
- Betreff
- AW: Bildungsarbeit [#32851]
- Datum
- 25. September 2018 10:28
- An
- Stadt Sangerhausen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungsarbeit“ vom 15.08.2018 (#32851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Helene Gormanns
Anfragenr: 32851
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Helene Gormanns
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…

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- Von
- Stadt Sangerhausen
- Betreff
- Informationsfreiheitsanfrage "Bildungsarbeit"...
- Datum
- 28. September 2018 12:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Teilergebnisplan.pdf
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292,3 KB
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Sehr geehrte Frau Gormanns,
der Haushaltsplan der Stadt Sangerhausen ist öffentlich und kann jederzeit
eingesehen werden. Die von Ihnen angefragten Positionen können Sie der
angehängten Datei entnehmen.
Die Stadtverwaltung unterstützt im Rahmen der freiwilligen Aufgaben die
Jugendarbeit in der Kernstadt und deren Ortsteilen.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gern an mich
wenden.
Mit freundlichen Grüßen