Bildungsausgaben je Schule

Eine Übersicht der Bildungsausgaben je Schule in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2013, 2014 und 2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungsausgaben je Schule [#10040]
Datum
30. Mai 2015 02:01
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Bildungsausgaben je Schule in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2013, 2014 und 2015.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz v. 30.05.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Intere…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz v. 30.05.2015
Datum
24. Juni 2015 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an den Bildungsausgaben in Rheinland-Pfalz. Aus § 4 Abs.1 S.1 LIFG ergibt sich ein Informationsrecht zu den bei einer Behörde vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen erfragten Informationen über Bildungsausgaben je Schule werden jedoch von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nicht erfasst oder erhoben. Wir können daher Ihrem Informationsersuchen zu den Bildungsausgaben je Schule in Rheinland-Pfalz nicht nachkommen. Sie können aber umfassendere Informationen zu Bildungsausgaben grundsätzlich dem Bildungsfinanzbericht; jüngste Veröffentlichung Dez. 2014; sowie den dazugehörigen Tabellen entnehmen. Nachstehend haben wir Ihnen daher die die entsprechenden Links beigefügt. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht.html Ergänzende (tiefer gegliederte) Tabellen zu Schulen (OF 11/12): https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht11OF.html Ausgaben je Schüler/-in: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler.html Diese Auskünfte möchten wir Ihnen gerne formgerecht und den Anforderungen des § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 und 3 LIFG entsprechend schriftlich mitteilen und bitten daher um Überlassung einer postalischen Adresse. Sofern wir in dieser Sache nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir jedoch davon aus, dass sich Ihre Anfrage mit dieser Antwort bereits erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen