Bildungsfinanzbericht: Ausgaben nach Schulart, Investitionsausgaben, digitale Infrastruktur
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Anlehnung an den Bildungsfinanzbericht 2017 (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/BildungsfinanzberichtTabellenteil.html):
(1) eine Übersicht über Ausgaben der öffentlichen Haushalte für allgemeinbildende Schulen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulart (Hauptschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Integrierte Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Grundschulen), sowie danach, ob die Ausgaben von Staat/Gemeinden/Zweckverbänden getätigt wurden. Nach Möglichkeit Daten von 2008 bis 2017.
(2) eine Übersicht darüber, welcher Anteil aus (1) jeweils auf Ausgaben für Investitionen entfällt (in Abgrenzung zu Personalausgaben und laufendem Sachaufwand; vgl. S. 49 und S. 84 ff. des Bildungsfinanzberichtes 2017). Es handelt sich also um eine Übersicht der Investitionsausgaben für allgemeinbildende Schulen aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulart und Staat/Gemeinden/Zweckverbänden.
(3) eine Übersicht darüber, welcher Anteil der Investitionsausgaben aus (2) jeweils auf digitale Infrastruktur entfällt.
Falls Sie diese Daten oder einen Teil dieser Daten nicht zur Verfügung stellen können, lassen Sie mich bitte wissen, bei welcher Stelle ich die Daten erhalten kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen recht herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum3. Dezember 2018
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4. Januar 2019
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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