Bildungsprämie - Auszubildende und Studierende ausgenommen

- Wie viel Geld war im jährlichen Etat des Bundesministeriums für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bildungsprämie in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 vorgesehen?

- Wie viel Geld wurde aus dem Etat in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 abgerufen?

- Wieso sind Auszubildende und Studierende von einer Förderung ausgeschlossen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Auszubildende im Rahmen des dualen Ausbildungssystems und Studierende häufig zur Finanzierung des Studiums einer Tätigkeit mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Justin Vogt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viel Geld …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Justin Vogt
Betreff
Bildungsprämie - Auszubildende und Studierende ausgenommen [#52683]
Datum
28. Januar 2019 15:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viel Geld war im jährlichen Etat des Bundesministeriums für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bildungsprämie in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 vorgesehen? - Wie viel Geld wurde aus dem Etat in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 abgerufen? - Wieso sind Auszubildende und Studierende von einer Förderung ausgeschlossen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Auszubildende im Rahmen des dualen Ausbildungssystems und Studierende häufig zur Finanzierung des Studiums einer Tätigkeit mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Vogt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Justin Vogt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justin Vogt
Justin Vogt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungsprämie - Auszubildende und Studierende…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Justin Vogt
Betreff
AW: Bildungsprämie - Auszubildende und Studierende ausgenommen [#52683]
Datum
1. März 2019 09:39
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungsprämie - Auszubildende und Studierende ausgenommen“ vom 28.01.2019 (#52683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Justin Vogt Anfragenr: 52683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Justin Vogt << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019
Datum
1. März 2019 11:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 315 -18501/13(2019) Bonn. 01.03.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019 Sehr geehrter Herr Vogt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019
Datum
18. März 2019 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 315 -18501/13(2019) Bonn, 18.03.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28.01.2019 Sehr geehrter Herr Vogt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Bildungsprämie vom 28.01.2019. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Daher kamen hier keine Bundesmittel zum Einsatz. In der ESF-Förderperiode 2014-2020 wurden im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) EU-Mittel in Höhe von insgesamt 85 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Über den ESF wurden Weiterbildungsmaßnahmen in nachfolgender Höhe gefördert: 2015 7,3 Mio. € 2016 4,4 Mio. € 2017 3,4 Mio. € 2018 4,6 Mio. € Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie werden Erwerbstätige angesprochen. Die Bildungsprämie verfolgt das Ziel, mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung zu mobilisieren und die Beteiligung am lebensbegleitenden Lernen zu ermöglichen. Studierende gelten nach der Erwerbstätigenstatistik nur dann als erwerbstätig, wenn sie diese Tätigkeit überwiegend ausüben. In diesem Fall können sie ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten. Eindeutiges Abgrenzungskriterium ist hierbei der sozialversicherungsrechtliche Status der an der Bildungsprämie interessierten Person. Die Einstufung von Auszubildenden im Hinblick auf den Erwerbsstatus wird statistisch und in verschiedenen Rechtsgebieten uneinheitlich gehandhabt. Für das Programm Bildungsprämie wurde entschieden, Auszubildende wie Studierende und in schulischer Ausbildung befindliche Personen einheitlich als Nichterwerbstätig bzw. in Erstausbildung befindliche Personen zu behandeln. Auszubildende sind wie Schüler und Studierende bereits in Lernprozesse eingebunden und unterliegen damit nicht dem Programmziel, sie für die Beteiligung am lebensbegleitenden Lernen zu mobilisieren bzw. die Beteiligung zu ermöglichen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag