Bildungsstand ukrainischer Geflüchteter

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

1. Liegen Daten zum Bildungsstand (a. höchster Bildungsabschluss ODER b. Berufsausbildung ODER c. Berufserfahrung) ukrainischer Geflüchteter vor, die seit dem 24.02.2022 in die Bundesrepublik eingereist sind?
2. Wo können diese eingesehen werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Liegen Daten z…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungsstand ukrainischer Geflüchteter [#246612]
Datum
19. April 2022 14:34
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Liegen Daten zum Bildungsstand (a. höchster Bildungsabschluss ODER b. Berufsausbildung ODER c. Berufserfahrung) ukrainischer Geflüchteter vor, die seit dem 24.02.2022 in die Bundesrepublik eingereist sind? 2. Wo können diese eingesehen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246612/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr Antragsteller/in im Bundesverwaltungsamt liegen die von Ihnen nachgefragten Informationen nicht vor. Es entz…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW Betreff: Bildungsstand ukrainischer Geflüchteter [#246612]
Datum
21. April 2022 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Bundesverwaltungsamt liegen die von Ihnen nachgefragten Informationen nicht vor. Es entzieht sich meiner Kenntnis, wo ggfs. eine Statistik zu der von Ihnen gestellten Frage eingesehen werden kann. Ich bitte Sie sich daher an das für Flüchtlinge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge , Frankenstraße 210 in 90461 Nürnberg und an das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 100 in 90478 Nürnberg mit Ihrer Frage zu wenden. Vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen