Bildungszug

Im Schwarzbuch des Bundes für Steuerzahler von 2011 steht, dass das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, vor ein paar Jahren einen sogenannten Bildungszug für 13 Mio. Euro inizierte, welcher in zwei Jahren 62 Städte ansteuerte um die Wissenschaft für den Bürger erlebbar zu machen. Danach steht dieser einem Abstellgleis der Bundeswehr in Brandenburg.
1. In welchem Zeitraum stand der Zug in Brandenburg (welcher Ort)?
2. Was passierte danach mit dem Zug?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Schwarzbuch d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungszug [#5948]
Datum
14. März 2014 01:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Schwarzbuch des Bundes für Steuerzahler von 2011 steht, dass das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, vor ein paar Jahren einen sogenannten Bildungszug für 13 Mio. Euro inizierte, welcher in zwei Jahren 62 Städte ansteuerte um die Wissenschaft für den Bürger erlebbar zu machen. Danach steht dieser einem Abstellgleis der Bundeswehr in Brandenburg. 1. In welchem Zeitraum stand der Zug in Brandenburg (welcher Ort)? 2. Was passierte danach mit dem Zug?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bildungszug [#5948]
Datum
14. März 2014 01:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen