Binnenhäfen in Deutschland

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl der Binnenhäfen, die zum Warenumschlag genutzt werden, für jedes Jahr, wenn möglich ab 1990.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Tobias Brohl
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Binn…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Tobias Brohl
Betreff
Binnenhäfen in Deutschland [#166509]
Datum
12. September 2019 22:59
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Binnenhäfen, die zum Warenumschlag genutzt werden, für jedes Jahr, wenn möglich ab 1990. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Brohl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Brohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Brohl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Binnenhäfen in Deutschland“ vom 12.09.20…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Tobias Brohl
Betreff
AW: Binnenhäfen in Deutschland [#166509]
Datum
15. Oktober 2019 08:20
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Binnenhäfen in Deutschland“ vom 12.09.2019 (#166509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Brohl Anfragenr: 166509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Brohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Oktober 2019 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.