Binnenpriorisierung der Priorisierungsgruppen nach CoronaImpfV
Nach welchen Kriterien und welcher Art der Entscheidungsfindung fanden in der Vergangenheit die Entscheidungen zur Freigabe einer konkreten Teilgruppe hinsichtlich der in Hamburg praktizierten Binnenpriorisierung von Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV?
Sie teilen auf einem Ihrer Twitter-Auftritte mit, dass einer der Erwägungsgründe die Gruppengröße und die vorhandene Impfstoffmenge sind. Daraus geht hervor, dass es weitere Erwägungen zu geben scheint (Siehe zum Beispiel https://twitter.com/bgv_hh/status/1389231378206806018).
Welche Stellen sind in diese Entscheidung in der Vergangenheit involviert gewesen? Sofern dies für die Entscheidungsfindung relevant ist: Welche Stelle sprach sich in der Vergangenheit für welche Teilgruppe aus?
Information nicht vorhanden
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Datum4. Mai 2021
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8. Juni 2021
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