Bioenergie

Informationen (vorzugsweise ein "Statement" der Bundesregierung) zum Kurswechsel der Bundesregierung beim Thema Bioenergie nach den Empfehlungen der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina 2012, auf den im Artikel "Schluss mit Biogas und Holzpellets" vom 26.07.2012 in der Süddeutschen Zeitung hingewiesen wird.

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  • Datum
    4. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen (v…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bioenergie [#28597]
Datum
4. April 2018 11:55
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen (vorzugsweise ein "Statement" der Bundesregierung) zum Kurswechsel der Bundesregierung beim Thema Bioenergie nach den Empfehlungen der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina 2012, auf den im Artikel "Schluss mit Biogas und Holzpellets" vom 26.07.2012 in der Süddeutschen Zeitung hingewiesen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Lanwirtschaft Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Lanwirtschaft
Datum
5. April 2018 16:20
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätigen den Eingang ihrer Nachricht über das Portal "Frage den Staat" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr IFG Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Lanwirtschaft Az: 524-08883/0156 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr IFG Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Lanwirtschaft
Datum
4. Mai 2018 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 524-08883/0156 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage vom 4. April 2018 teile ich Ihnen mit, dass im BMEL hierzu Unterlagen aktenkundig sind. Bitte beachten Sie dazu beiliegenden Bescheid. Sollten Sie unsere Korrespondenz veröffentlichen, bitte ich darum personenbezogene Daten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen

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