Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h)

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) den Zeitpunkt der Vorlage der 19 Substratverträge und die dadurch erfolgte Biogas-Kapazität p. a. b) entsprechen die Verträge dem Urteil des BVerwG 7 C 6.08, c) Gesamtsumme der Einsatzstoffe in den Verträgen d) Maisanteil daran, e) gewerbliche Verkehrsbewegungen in 2015 inkl. 2018, wieviele davon über Feldwege und der nicht gewidmeten Zuwegung Riedweg/Biogasanlage
f) vorhabensbezogener Bebauungsplan g) Genehmigung/Zulassung und Befristung für die privilegierungslose und nicht genehmigungsfähige Anlage in ihrem jetzigen Bestand, h) Stillegungsinformation auf der Basis der einschlägigen Urteile höchst- und obergerichtlicher Urteile

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    23. Juni 2019
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Werner Lindl
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) den Zei…
An Stadt Bad Friedrichshall Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h) [#145841]
Datum
24. Mai 2019 07:50
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) den Zeitpunkt der Vorlage der 19 Substratverträge und die dadurch erfolgte Biogas-Kapazität p. a. b) entsprechen die Verträge dem Urteil des BVerwG 7 C 6.08, c) Gesamtsumme der Einsatzstoffe in den Verträgen d) Maisanteil daran, e) gewerbliche Verkehrsbewegungen in 2015 inkl. 2018, wieviele davon über Feldwege und der nicht gewidmeten Zuwegung Riedweg/Biogasanlage f) vorhabensbezogener Bebauungsplan g) Genehmigung/Zulassung und Befristung für die privilegierungslose und nicht genehmigungsfähige Anlage in ihrem jetzigen Bestand, h) Stillegungsinformation auf der Basis der einschlägigen Urteile höchst- und obergerichtlicher Urteile Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>
Werner Lindl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg…
An Stadt Bad Friedrichshall Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h) [#145841]
Datum
24. Juni 2019 10:59
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h)“ vom 24.05.2019 (#145841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl Anfragenr: 145841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>

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Werner Lindl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg…
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Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h) [#145841]
Datum
10. Januar 2020 16:49
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h)“ vom 24.05.2019 (#145841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 202 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl Anfragenr: 145841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/145841 Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>