Biogasanlage Bad Friedrichshall, Riedweg,h)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) den Zeitpunkt der Vorlage der 19 Substratverträge und die dadurch erfolgte Biogas-Kapazität p. a. b) entsprechen die Verträge dem Urteil des BVerwG 7 C 6.08, c) Gesamtsumme der Einsatzstoffe in den Verträgen d) Maisanteil daran, e) gewerbliche Verkehrsbewegungen in 2015 inkl. 2018, wieviele davon über Feldwege und der nicht gewidmeten Zuwegung Riedweg/Biogasanlage
f) vorhabensbezogener Bebauungsplan g) Genehmigung/Zulassung und Befristung für die privilegierungslose und nicht genehmigungsfähige Anlage in ihrem jetzigen Bestand, h) Stillegungsinformation auf der Basis der einschlägigen Urteile höchst- und obergerichtlicher Urteile
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Mai 2019
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23. Juni 2019
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