Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf

Leitfaden/Leitfäden und/oder Mitarbeiterweisungen, der/die den Umgang mit Biometriedaten-Erhebung an den Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorfs betreffen, sowie eine Darlegung der Anstrengungen die unternommen werden, um auf die freiwillige Natur der Benutzung der vorherig genannten Datenerhebung hinzuweisen. Ferner eine Aufschlüsselung, die Erkenntnisse über die getroffenen technischen Datenschutz-Vorkehrungen hervorbringt, sowie eine Darlegung der rechtlichen Rahmenbedingung, auf die die Erhebung und Verarbeitung von Biometriedaten aufbaut.

Ergebnis der Anfrage

Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf ist nicht gegeben. Für weitere Anfragen, die dieses Thema anbelangen ist die zuständige Stelle nach Auskunft der Bezirksregierung: Bundespolizei

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf [#10929]
Datum
3. August 2015 13:40
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leitfaden/Leitfäden und/oder Mitarbeiterweisungen, der/die den Umgang mit Biometriedaten-Erhebung an den Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorfs betreffen, sowie eine Darlegung der Anstrengungen die unternommen werden, um auf die freiwillige Natur der Benutzung der vorherig genannten Datenerhebung hinzuweisen. Ferner eine Aufschlüsselung, die Erkenntnisse über die getroffenen technischen Datenschutz-Vorkehrungen hervorbringt, sowie eine Darlegung der rechtlichen Rahmenbedingung, auf die die Erhebung und Verarbeitung von Biometriedaten aufbaut.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herrn, Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf finden in…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf [#10929]
Datum
5. August 2015 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herrn, Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf finden in meinem Zuständigkeitsbereich (§ 8 LuftSiG) nicht statt.    Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ve…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf [#10929]
Datum
5. August 2015 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen finden Biometriedaten-Erhebungen an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf nicht statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft. Leide…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf [#10929]
Datum
6. August 2015 12:44
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft. Leider wurde meine Anfrage darin gehend unzureichend beantwortet, als das personenbezogene Biometriedatenerhebung im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung für Fluggäste sehr wohl stattfindet. Die Geräte, auf die die Erhebung und Verwertung dieser Daten zurück zu führen sind, sind im Allgemeinen auch bekannt als "Körperscanner". Sofern diese nicht unter §8 Abs. 1 LuftSiG fallen, betrachte ich die Anfrage nach der im vorherigen Schreiben betitelter Gesetzesgrundlage als nicht beantwortet und verbleibe mit Bitte um erneute Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herrn, die Zuständigkeit für den Bereich der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf ob…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Biometriedaten-Erhebung an Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf [#10929]
Datum
6. August 2015 13:31
Status
Sehr geehrte Damen und Herrn, die Zuständigkeit für den Bereich der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf obliegt nicht dem MBWSV sondern der Bundespolizei, weshalb ich hiermit zuständigkeitshalber an diese verweise.       Mit freundlichen Grüßen