Biontech/Pfizer Impfstoff

Anfrage an: Deutscher Ethikrat

gemäß der MHRA in Großbritannien lagen für die Notzulassung des Biontech/Pfizer Impfstoff noch keine präklinischen Studien zur Reproduktionstoxizität vor: "
The absence of reproductive toxicity data is a reflection of the speed of development to first identify and select COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 for clinical testing and its rapid development to meet the ongoing urgent health need. In principle, a decision on licensing a vaccine could be taken in these circumstances without data from reproductive toxicity studies animals, but there are studies ongoing and these will be provided when available. "
https://www.gov.uk/government/publications/regulatory-approval-of-pfizer-biontech-vaccine-for-covid-19/summary-public-assessment-report-for-pfizerbiontech-covid-19-vaccine#non-clinical-aspects

Gleichzeitig sind laut Statista bis 22.12.2020 nur 35 Frauen zwischen 20-40 Jahren verstorben aus rund 10.000.000 Einwohnerinnen dieser Altersgruppe in Deutschland.
Die Ethik der Nutzen Risiko Abschätzung ist mir nicht ganz verständlich.

Bitte schicken Sie mir zu:
- welche reproduktionstoxischen Studien wurden für die Empfehlung des Ethikrates junge Frauen im Krankenhaus/ Pflege herangezogen?
- die Begründung der ethischen Abwägung, weshalb bei bislang 35 Todesopfern auf 10.000.000 Frauen zwischen 20-40 der Nutzen durch Impfstoff höher ist als Gefahren durch fehlende Präklinik zur Reproduktionstoxizität, wenn auch der Fremdschutz nicht nachgewiesen ist?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß der MHRA in G…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Biontech/Pfizer Impfstoff [#207508]
Datum
30. Dezember 2020 15:34
An
Deutscher Ethikrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß der MHRA in Großbritannien lagen für die Notzulassung des Biontech/Pfizer Impfstoff noch keine präklinischen Studien zur Reproduktionstoxizität vor: " The absence of reproductive toxicity data is a reflection of the speed of development to first identify and select COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 for clinical testing and its rapid development to meet the ongoing urgent health need. In principle, a decision on licensing a vaccine could be taken in these circumstances without data from reproductive toxicity studies animals, but there are studies ongoing and these will be provided when available. " https://www.gov.uk/government/publications/regulatory-approval-of-pfizer-biontech-vaccine-for-covid-19/summary-public-assessment-report-for-pfizerbiontech-covid-19-vaccine#non-clinical-aspects Gleichzeitig sind laut Statista bis 22.12.2020 nur 35 Frauen zwischen 20-40 Jahren verstorben aus rund 10.000.000 Einwohnerinnen dieser Altersgruppe in Deutschland. Die Ethik der Nutzen Risiko Abschätzung ist mir nicht ganz verständlich. Bitte schicken Sie mir zu: - welche reproduktionstoxischen Studien wurden für die Empfehlung des Ethikrates junge Frauen im Krankenhaus/ Pflege herangezogen? - die Begründung der ethischen Abwägung, weshalb bei bislang 35 Todesopfern auf 10.000.000 Frauen zwischen 20-40 der Nutzen durch Impfstoff höher ist als Gefahren durch fehlende Präklinik zur Reproduktionstoxizität, wenn auch der Fremdschutz nicht nachgewiesen ist? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207508/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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