Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?

Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?

Bis wann heben Sie die verfassungswidrige Zustimmung von Horst Lorenz Seehofer (* 4. Juli 1949 in Ingolstadt) im Bundesrat auf - durch die der steuerliche Verlustrücktrag ins Vorjahr - für negative Kapitaleinkünfte der in Bayern steuerpflichtigen Staatsangehörigkeit Ausweis Deutschen - ab 1.1.2009 auf 0 Euro reduziert wurde?

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  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bis wann heben Sie die v…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
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Betreff
Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf? [#212923]
Datum
17. Februar 2021 09:03
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf? Bis wann heben Sie die verfassungswidrige Zustimmung von Horst Lorenz Seehofer (* 4. Juli 1949 in Ingolstadt) im Bundesrat auf - durch die der steuerliche Verlustrücktrag ins Vorjahr - für negative Kapitaleinkünfte der in Bayern steuerpflichtigen Staatsangehörigkeit Ausweis Deutschen - ab 1.1.2009 auf 0 Euro reduziert wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212923/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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