(bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche Dokumente der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)

(bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche

- Faltblätter
- Broschüren
- Orientierungshilfen
- Pressemitteilungen
- Berichte
- Handreichungen
- Empfehlungen
- Arbeitspapiere
- Dokumentationen (Broschüren bzw. unter dem Stichwort Broschüren)

der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) im pdf-Format o.ä,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2014
  • Frist
    5. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche Dokumente der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) [#6528]
Datum
3. Juni 2014 22:17
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
(bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche - Faltblätter - Broschüren - Orientierungshilfen - Pressemitteilungen - Berichte - Handreichungen - Empfehlungen - Arbeitspapiere - Dokumentationen (Broschüren bzw. unter dem Stichwort Broschüren) der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) im pdf-Format o.ä,
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: (bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche Dokumente der Landesbeauftragten für den Da…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: (bisher) nicht veröffentlichte bzw. nicht öffentlich zugängliche Dokumente der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)= 20 [#6528]
Datum
14. Juni 2014 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihre E-Mail vom 3. Juni 2014 #6528 < unser Az. 002/14/477 > Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer obigen Anfrage übermittle ich Ihnen anliegend unser Antwortschreiben (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen