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Bisherige Kosten der Werbeanzeige "Fortschritte für Deutschland" im Namen der Bundesregierung

Im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in der Ausgabe vom 10.10.11 fiel mir eine Anzeige im Namen der Bundesregierung mit einem Zitat der Bundeskanzlerin und einer angeklebten Broschüre über "Fortschritte für Deutschland" auf.
1. Wie viel wurde bisher für die Veröffentlichung dieser Anzeige in deutschen Print-Medien ausgegeben?
2. Wer ist für diese Entscheidung verantwortlicher Ansprechpartner?
Sollten hierfür vorraussichtlich Gebühren über 25 Euro anfallen, informieren Sie mich bitte kurz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2011
  • Frist
    11. November 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Bisherige Kosten der Werbeanzeige "Fortschritte für Deutschland" im Namen der Bundesregierung
Datum
10. Oktober 2011 19:39
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in der Ausgabe vom 10.10.11 fiel mir eine Anzeige im Namen der Bundesregierung mit einem Zitat der Bundeskanzlerin und einer angeklebten Broschüre über "Fortschritte für Deutschland" auf. 1. Wie viel wurde bisher für die Veröffentlichung dieser Anzeige in deutschen Print-Medien ausgegeben? 2. Wer ist für diese Entscheidung verantwortlicher Ansprechpartner? Sollten hierfür vorraussichtlich Gebühren über 25 Euro anfallen, informieren Sie mich bitte kurz.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Ihnen gemäß §7 Abs. 5 IFG ges…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bisherige Kosten der Werbeanzeige "Fortschritte für Deutschland" im Namen der Bundesregierung
Datum
3. Januar 2012 11:45
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Ihnen gemäß §7 Abs. 5 IFG gesetzlich gegebene Frist zur Beantwortung meiner Anfrage nun schon seit einem Monat und drei Wochen ohne jegliche Reaktion oder Verlautbarung Ihrerseits verstrichen ist. Über eine zeitnahe Beantwortung der Frage und eine Begründung der nicht mit dem IFG vereinbaren Verzögerung würde ich mich ausgesprochen freuen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Halbzeitkommunikation Sehr geehrtAntragsteller/in bedauerlicherweise hat Ihre Frage zur Halbzeitkommunikation der…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Halbzeitkommunikation
Datum
3. Januar 2012 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bedauerlicherweise hat Ihre Frage zur Halbzeitkommunikation der Bundesregierung das Fachreferat nicht erreicht. Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage nochmals direkt zu. Sie erhalten dann umgehend eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Monika Dellmann ___________________________________________ Referat 300 - Grundsatzfragen Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin Telefon: 030 18 272 - 3213 Fax: 030 18 272 - 3178 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bundesregierung.de
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AW: Halbzeitkommunikation Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Unten finden Sie ei…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Halbzeitkommunikation
Datum
3. Januar 2012 19:09
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Unten finden Sie eine Kopie der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ------- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Bisherige Kosten der Werbeanzeige "Fortschritte für Deutschland" im Namen der Bundesregierung Datum: 10. Oktober 2011 19:39:22 An: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in der Ausgabe vom 10.10.11 fiel mir eine Anzeige im Namen der Bundesregierung mit einem Zitat der Bundeskanzlerin und einer angeklebten Broschüre über "Fortschritte für Deutschland" auf. 1. Wie viel wurde bisher für die Veröffentlichung dieser Anzeige in deutschen Print-Medien ausgegeben? 2. Wer ist für diese Entscheidung verantwortlicher Ansprechpartner? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
AW: Halbzeitkommunikation Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer Mail vom 10. Oktober…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Halbzeitkommunikation
Datum
4. Januar 2012 10:26
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer Mail vom 10. Oktober 2011, die hier leider nicht eingegangen ist. Sie fragen darin nach den Kosten der Anzeige und Informations-Broschüre „Fortschritte für Deutschland“ und den für die Veröffentlichung verantwortlichen Ansprechpartner. Die Bundesregierung hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger über ihre Politik zu unterrichten. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2011 in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften über die Arbeit der christlich-liberalen Koalition in den ersten beiden Regierungsjahren informiert. Die Informationsmaßnahmen zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung teilten sich auf in eine bundesweite Anzeigenschaltung in Tages- und Sonntagszeitungen zu den Themen Wirtschaft, Bildung und Energie, in die Schaltung einer sog. Trägeranzeige mit einer beigeklebten Broschüre in den Zeitschriften Spiegel, Focus, Stern und SuperIllu sowie in eine sogenannte Onlineschaltung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,9 Millionen Euro. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Monika Dellmann ___________________________________________ Referat 300 - Grundsatzfragen Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84,  10117 Berlin                                                  Telefon: 030 18 272 - 3213 Fax: 030 18 272 - 3178 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bundesregierung.de
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.