Bisherige Versionen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle bisherigen Versionen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) seit der ersten Version von 1965

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle bisherigen Version…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bisherige Versionen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) [#11932]
Datum
13. November 2015 20:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle bisherigen Versionen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) seit der ersten Version von 1965 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 13. November 2015 über www.fragdenstaat.de bitten Sie unter Berufung …
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 13. November 2015 über www.fragdenstaat.de bitten Sie unter Berufung auf das IFG um Übersendung "alle[r] bisherigen Versionen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) seit der ersten Version von 1965". Eine Sammlung aller Fassungen des Urheberrechtsgesetzes seit 1965 liegt im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Insoweit verweise ich auf die allgemein zugängliche Quelle des Bundesgesetzblatts. Ausgehend von der letzten Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBI. I S. 1273) durch Artikel 216 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474) können Sie beispielsweise mit Hilfe des über den kostenlosen Bürgerzugang des Bundesgesetzblatts (http://www1.bgbl.de/) zugänglichen Fundstellennachweises A des Jahres 2014 (dort Seiten 286 f. unter der Gliederungsnummer 440-1) die benötigten Informationen zusammenstellen. Mit freundlichen Grüßen