Bisheriger Sachstand zu 'TrustPid'

Unterlagen, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Form die Behörde in die Prüfung des Kooperations-Projekts 'TrustPid' einbezogen wurde.

Die Behörde wird in dem Artikel des SPIEGEL am Ende zitiert:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/trustpid-die-rueckkehr-der-super-cookies-a-6ea53d94-5996-4d6b-aed5-dfb5f51ab942

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bisheriger Sachstand zu 'TrustPid' [#250110]
Datum
29. Mai 2022 13:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Form die Behörde in die Prüfung des Kooperations-Projekts 'TrustPid' einbezogen wurde. Die Behörde wird in dem Artikel des SPIEGEL am Ende zitiert: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/trustpid-die-rueckkehr-der-super-cookies-a-6ea53d94-5996-4d6b-aed5-dfb5f51ab942
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250110/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Bisheriger Sachstand zu 'TrustPid' [#250110]
Datum
30. Mai 2022 07:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Beschwerde vom 29.05.2022, Az.: 41.2.5.1 - 3892/22 Von: << Antragsteller:in >> An: << Ant…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Beschwerde vom 29.05.2022, Az.: 41.2.5.1 - 3892/22
Datum
31. Mai 2022 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Frau Robke, Tel. 0211/38424-402 Aktenzeichen: 41.2.5.1 - 3892/22 - (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); Ihre Beschwerde vom 29.05.2022 bzgl. Trustpid.com Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Beschwerde, welche unter o.a. Aktenzeichen bei uns geführt und geprüft wird. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen mit erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Ich bitte daher um Verständnis für die etwas längere Bearbeitungszeit. Wir werden uns unaufgefordert an Sie wenden, sobald sich in Ihrem Fall etwas Neues ergibt. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Anfragenr: 250110 Sehr << Antragsteller:in >> es lag hier eine Presseanfrage vor, die dahingehend bea…
Sehr << Antragsteller:in >> es lag hier eine Presseanfrage vor, die dahingehend beantwortet wurde, dass eine abschließende Bewertung von TrustPID gegenwärtig noch nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen