+++ Bitte an das LRA SAD weiterleiten +++ Geschwindigkeitsbegrenzung SAD 6 Burglengenfeld - Holzheim a. F.

Auf der SAD 6 zwischen den Gemeinden Burglengenfeld und Holzheim a. F. besteht für einen Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h.

Für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Straßenverkehrs bestehen. Bitte schildern Sie mir die Grundlage, auf welcher diese Begrenzung beruht.

Ebenfalls bitte ich um Übersendung des jeweiligen Beschlusses.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. August 2017
  • Frist
    9. September 2017
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der SAD 6 …
An Landratsamt Schwandorf Details
Von
T. B.
Betreff
+++ Bitte an das LRA SAD weiterleiten +++ Geschwindigkeitsbegrenzung SAD 6 Burglengenfeld - Holzheim a. F. [#24283]
Datum
10. August 2017 21:39
An
Landratsamt Schwandorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der SAD 6 zwischen den Gemeinden Burglengenfeld und Holzheim a. F. besteht für einen Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h. Für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Straßenverkehrs bestehen. Bitte schildern Sie mir die Grundlage, auf welcher diese Begrenzung beruht. Ebenfalls bitte ich um Übersendung des jeweiligen Beschlusses.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen T. B. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen T. B.

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