Bitte um Auskünfte zu Patientensuiziden und Zwangsmaßnahmen

Anfrage an: ZfP Südwürttemberg

aufgeschlüsselt für jedes Jahr von 2010 bis 2021
- Anzahl der behandelten Patienten am ZfP Südwürttemberg
- Anzahl der während der Behandlung vollendeten Patientensuizide
- Anzahl der angewendeten Zwangsmaßnahmen

- Auskunft, welche Daten zu Suiziden zwischen den Kliniken der ZfP-Gruppe ausgetauscht werden (siehe Geschäftsbericht 2021, S. 25)
- Auskunft, ob das ZfP Südwürttemberg an der Suiziderhebung des Werner-Felber-Instituts oder an einer anderen Dokumentationsplattform teilnimmt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Kaiser
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgeschlüssel…
An ZfP Südwürttemberg Details
Von
Wolfgang Kaiser
Betreff
Bitte um Auskünfte zu Patientensuiziden und Zwangsmaßnahmen [#252588]
Datum
3. Juli 2022 20:41
An
ZfP Südwürttemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgeschlüsselt für jedes Jahr von 2010 bis 2021 - Anzahl der behandelten Patienten am ZfP Südwürttemberg - Anzahl der während der Behandlung vollendeten Patientensuizide - Anzahl der angewendeten Zwangsmaßnahmen - Auskunft, welche Daten zu Suiziden zwischen den Kliniken der ZfP-Gruppe ausgetauscht werden (siehe Geschäftsbericht 2021, S. 25) - Auskunft, ob das ZfP Südwürttemberg an der Suiziderhebung des Werner-Felber-Instituts oder an einer anderen Dokumentationsplattform teilnimmt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Kaiser Anfragenr: 252588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252588/ Postanschrift Wolfgang Kaiser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Kaiser

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Wolfgang Kaiser
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Auskünfte zu Patientensuiziden und Zw…
An ZfP Südwürttemberg Details
Von
Wolfgang Kaiser
Betreff
AW: Bitte um Auskünfte zu Patientensuiziden und Zwangsmaßnahmen [#252588]
Datum
18. August 2022 16:43
An
ZfP Südwürttemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Auskünfte zu Patientensuiziden und Zwangsmaßnahmen“ vom 03.07.2022 (#252588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Auf Veranlassung des Büros des Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit setze ich Ihnen eine neue Frist zur Beantwortung bis zum 26.8.2022. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Kaiser