Bitte um Auskünfte / Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten des Stadtgeschichtlichen Museums

Anfrage an: Stadt Leipzig

- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 am Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig (im Folgenden: "Museum") in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalisate in der "Sammlungsdatenbank digital" (im Folgenden: "Datenbank") umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird.
- Auskunft darüber, weshalb in der Datenbank für Nutzer ausschließlich Digitalisate in verminderter Qualität sowie mit Wasserzeichen versehen verfügbar sind. Auskunft darüber, weshalb den Nutzenden der Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten verwehrt wird.
- Auskunft darüber, weshalb der offene Zugang zu den Digitalisaten nicht im Zuge der Implementierung des Portals "opendata.leipzig.de" umgesetzt wurde und wie dies mit der Open-Data-Strategie der Stadt Leipzig zu vereinbaren ist.
- Unbeschränkten Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten des Museums. Ggf. eine Angabe dazu, bis wann dieser Zugang umgesetzt sein wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Gero Haßlinger
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
Gero Haßlinger
Betreff
Bitte um Auskünfte / Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten des Stadtgeschichtlichen Museums [#250762]
Datum
7. Juni 2022 09:25
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 am Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig (im Folgenden: "Museum") in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalisate in der "Sammlungsdatenbank digital" (im Folgenden: "Datenbank") umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird. - Auskunft darüber, weshalb in der Datenbank für Nutzer ausschließlich Digitalisate in verminderter Qualität sowie mit Wasserzeichen versehen verfügbar sind. Auskunft darüber, weshalb den Nutzenden der Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten verwehrt wird. - Auskunft darüber, weshalb der offene Zugang zu den Digitalisaten nicht im Zuge der Implementierung des Portals "opendata.leipzig.de" umgesetzt wurde und wie dies mit der Open-Data-Strategie der Stadt Leipzig zu vereinbaren ist. - Unbeschränkten Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten des Museums. Ggf. eine Angabe dazu, bis wann dieser Zugang umgesetzt sein wird.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger Anfragenr: 250762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250762/
Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Haßlinger, …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Bitte um Auskünfte / Zugang zu den hochauflösenden Digitalisaten des Stadtgeschichtlichen Museums [#250762]
Datum
7. Juni 2022 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Haßlinger, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig haben wir an das Stadtgeschichtliche Museum weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Museum Tel. 0341/ 9651-338 (Sekretariat), E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Ihr Auskunftsantrag nach Informationsfreiheitssatzung und Sächs. Umweltinformationsgesetz v. 7.6.2022 Sehr geehrte…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach Informationsfreiheitssatzung und Sächs. Umweltinformationsgesetz v. 7.6.2022
Datum
9. Juni 2022 09:56
Status
Sehr geehrte Herr Haßlinger, das Stadtgeschichtliche Museum hat mir Ihren o. a. Auskunftsantrag zur rechtlichen Stellungnahme übersandt. In der Anlage füge ich den Entwurf eines den Antrag ablehnenden Bescheides bei und gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der Frist von einem Monat ab heute. Mit freundlichen Grüßen