Bitte um Auskunft zur APAS

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft:

1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Abschlussprüferaufsichtstelle (APAS)?
2. Wie viele Mitarbeiter der APAS haben den Titel "Wirtschaftsprüfer"?
3. Wie viele der Mitarbeiter der APAS mit dem Titel "Wirtschaftsprüfer" haben, bevor ihren Wechsel zur APAS, für eine der Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PwC, EY, KPMG, Deloitte) gearbeitet und wie viele für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit weniger als 1 Mrd. Euro Umsatz in Deutschland?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: 1. Wie viele Mita…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Auskunft zur APAS [#132436]
Datum
20. April 2019 10:33
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: 1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Abschlussprüferaufsichtstelle (APAS)? 2. Wie viele Mitarbeiter der APAS haben den Titel "Wirtschaftsprüfer"? 3. Wie viele der Mitarbeiter der APAS mit dem Titel "Wirtschaftsprüfer" haben, bevor ihren Wechsel zur APAS, für eine der Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PwC, EY, KPMG, Deloitte) gearbeitet und wie viele für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit weniger als 1 Mrd. Euro Umsatz in Deutschland? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.04.2019. Bitte beachten Sie die Anlagen; do…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Bitte um Auskunft zur APAS [#132436]
Datum
3. Mai 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.04.2019. Bitte beachten Sie die Anlagen; dort finden Sie ein an Sie gerichtetes Schreiben sowie einen Bescheid als Beantwortung Ihrer genannten E-Mail. Mit freundlichen Grüßen