Bitte um Auskunft zur APAS
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft:
1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Abschlussprüferaufsichtstelle (APAS)?
2. Wie viele Mitarbeiter der APAS haben den Titel "Wirtschaftsprüfer"?
3. Wie viele der Mitarbeiter der APAS mit dem Titel "Wirtschaftsprüfer" haben, bevor ihren Wechsel zur APAS, für eine der Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PwC, EY, KPMG, Deloitte) gearbeitet und wie viele für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit weniger als 1 Mrd. Euro Umsatz in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. April 2019
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25. Mai 2019
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