Bitte um Informatioen zum „Koalitionsgipfel“ am 10. Mai 2016 zum Thema „Werkverträge und Leiharbeit“

Zum „Koalitionsgipfel“ am 10. Mai 2016 zum Thema „Werkverträge und Leiharbeit“
- den Referentenentwurf, den Frau Ministerin Nahles in den „Koalitionsgipfel“ mit genommen hat,
- den Wortlaut auf den man sich in der Koalition verständigt hat sowie
- den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll zu dem Thema
Bitte per E-Mail in einem gängigen Dateiformat an untenstehende E-Mail-Adresse.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2016
  • Frist
    24. Juni 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum „Koalitionsg…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Bitte um Informatioen zum „Koalitionsgipfel“ am 10. Mai 2016 zum Thema „Werkverträge und Leiharbeit“ [#16855]
Datum
22. Mai 2016 21:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum „Koalitionsgipfel“ am 10. Mai 2016 zum Thema „Werkverträge und Leiharbeit“ - den Referentenentwurf, den Frau Ministerin Nahles in den „Koalitionsgipfel“ mit genommen hat, - den Wortlaut auf den man sich in der Koalition verständigt hat sowie - den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll zu dem Thema Bitte per E-Mail in einem gängigen Dateiformat an untenstehende E-Mail-Adresse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterl…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Bitte um Informatioen zum „Koalitionsgipfel“ am 10. Mai 2016 zum Thema „Werkverträge und Leiharbeit“ [#16855]
Datum
23. Mai 2016 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß