Bitte um Informationen über Pensionszusagen für Mitarbeiter des DB-Konzerns

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zu Pensionszusagen für Mitarbeiter des DB Konzerns. Laut dem Informationsfreiheitsgesetz IFG bzw. Umweltinformationsgesetz UIG besteht eine Auskunftspflicht, die unter anderem mit Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 07.06.2011, Aktenzeichen 7 K 634/10.F) bestätigt wurde.

+++

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zu Pensionszusagen für Führungskräfte des DB Konzerns, die im "DB Integrierter Report 2015" * auf S. 235 Absatz b) aufgeführt sind ("DB Pension Trust e.V."):

A1) Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen, Investitionen und Anlagen in Euro für die Altersversorgung („lebenslange Rente“) der Führungskräfte des DB Konzerns mit Führungskräftezusage vor bzw. nach dem 31.12.2006?
A2) Wieviel Prozent des Gesamtbetrags aus A1) entfällt auf nicht-festverzinsliche Papiere wie z.B. Aktienfonds, Beteiligung an Unternehmen, ETFs etc.?
A3) Bitte listen Sie alle fest-verzinslichen und nicht-festverzinslichen Papiere mit detailliertem Namen z. B. der Staatsanleihe, Schuldverschreibung etc. bzw. des Aktienfonds, Unternehmens, ETF etc. auf, inklusive des jeweils angelegten Betrags in Euro und der Anzahl der Anteile.
A4) Bitte listen Sie alle die Unternehmen auf, die durch nicht-festverzinsliche Papiere begünstigt werden, sofern deren Geschäftsmodell mit der aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten relevanten Exploration, Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Verbrennung, Verstromung fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) bzw. dem Handel damit in Verbindung steht.
A5) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die diese Investitionsentscheidungen ändern können.
A6) Bitte nennen Sie die Anlagerichtlinien im Wortlaut.
A7) Enthalten diese Anlagerichtlinien Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz? Falls A7) verneint, bitten wir um die Nennung der Gründe.
A8) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die diese Anlagerichtlinien ändern können.

+++

Des Weiteren bitten wir Sie um Zusendung aller Anlagerichtlinien im Wortlaut, jeweils für die im "DB Integrierter Report 2015" * auf S. 235 in den Absätzen c), d), e), f) wie folgt beschriebenen Bereiche B1)-B4):

B1) Entgeltumwandlungsprogramm (Deferred-Compensation-Programm) für Führungskräfte
B2) Direktversicherungen im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge wie z.B. bei der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a. G. und anderen Versicherern
B3) Tarifvertraglich geregelten Pensionsfonds bei der DEVK Pensionsfonds AG
B4) Betriebliche Zusatzversorgung durch die DB AG im Rahmen des ZVersTV für Arbeitnehmer der "Deutschen Reichsbahn" sowie nach dem 1. Januar 1994 eingestellten ArbeitnehmerInnen

+++

Des Weiteren bitten wir für B1), B2), B3), B4) jeweils um die Beantwortung folgender Fragen B5) bis B12):

B5) Welche Unternehmen sind jeweils als Treuhänder eingesetzt? Wir bitten um die offizielle Firmierung, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
B6) Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen, Investitionen und Anlagen der DB in Euro für die Altersversorgung dieser jeweiligen Variante der Altersvorsorge?
B7) Wieviel Prozent des aktuellen Gesamtbetrags aus B6) entfällt jeweils auf nicht-festverzinsliche Papiere wie z. B. Aktienfonds, Beteiligung an Unternehmen, ETFs etc.?
B8) Bitte listen Sie jeweils alle fest-verzinslichen und nicht-festverzinslichen Papiere mit detailliertem Namen z.B. der Staatsanleihe, Schuldverschreibung etc. bzw. des Aktienfonds, Unternehmens, ETF etc. auf, inklusive des jeweils angelegten Betrags in Euro und der Anzahl der Anteile.
B9) Bitte listen Sie jeweils alle die Unternehmen auf, die durch nicht-festverzinsliche Papiere begünstigt werden, sofern deren Geschäftsmodell mit der aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten relevanten Exploration, Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Verbrennung, Verstromung fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) bzw. dem Handel damit in Verbindung steht.
B10) Bitte nennen Sie jeweils Entscheidungsgremien und -personen, die Investitionsentscheidungen ändern können.
B11) Enthalten die jeweiligen Anlagerichtlinien Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz?
Falls B11) verneint, bitten wir um die Nennung der Gründe.
B12) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die Anlagerichtlinien erstellen bzw. ändern können.

+++

* Quelle für "DB Integrierter Report 2015":
http://www.deutschebahn.com/file/de/11876492/fAfP8q-xNZUOLiKSDEcbT2wIONo/10948130/data/ib2015_dbkonzern.pdf

+++

Wir danken Ihnen vorab für die Beantwortung der Fragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir bitten um Be…
An Deutsche Bahn Investor Relations Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Informationen über Pensionszusagen für Mitarbeiter des DB-Konzerns [#19377]
Datum
28. November 2016 18:36
An
Deutsche Bahn Investor Relations
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zu Pensionszusagen für Mitarbeiter des DB Konzerns. Laut dem Informationsfreiheitsgesetz IFG bzw. Umweltinformationsgesetz UIG besteht eine Auskunftspflicht, die unter anderem mit Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 07.06.2011, Aktenzeichen 7 K 634/10.F) bestätigt wurde. +++ Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zu Pensionszusagen für Führungskräfte des DB Konzerns, die im "DB Integrierter Report 2015" * auf S. 235 Absatz b) aufgeführt sind ("DB Pension Trust e.V."): A1) Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen, Investitionen und Anlagen in Euro für die Altersversorgung („lebenslange Rente“) der Führungskräfte des DB Konzerns mit Führungskräftezusage vor bzw. nach dem 31.12.2006? A2) Wieviel Prozent des Gesamtbetrags aus A1) entfällt auf nicht-festverzinsliche Papiere wie z.B. Aktienfonds, Beteiligung an Unternehmen, ETFs etc.? A3) Bitte listen Sie alle fest-verzinslichen und nicht-festverzinslichen Papiere mit detailliertem Namen z. B. der Staatsanleihe, Schuldverschreibung etc. bzw. des Aktienfonds, Unternehmens, ETF etc. auf, inklusive des jeweils angelegten Betrags in Euro und der Anzahl der Anteile. A4) Bitte listen Sie alle die Unternehmen auf, die durch nicht-festverzinsliche Papiere begünstigt werden, sofern deren Geschäftsmodell mit der aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten relevanten Exploration, Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Verbrennung, Verstromung fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) bzw. dem Handel damit in Verbindung steht. A5) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die diese Investitionsentscheidungen ändern können. A6) Bitte nennen Sie die Anlagerichtlinien im Wortlaut. A7) Enthalten diese Anlagerichtlinien Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz? Falls A7) verneint, bitten wir um die Nennung der Gründe. A8) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die diese Anlagerichtlinien ändern können. +++ Des Weiteren bitten wir Sie um Zusendung aller Anlagerichtlinien im Wortlaut, jeweils für die im "DB Integrierter Report 2015" * auf S. 235 in den Absätzen c), d), e), f) wie folgt beschriebenen Bereiche B1)-B4): B1) Entgeltumwandlungsprogramm (Deferred-Compensation-Programm) für Führungskräfte B2) Direktversicherungen im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge wie z.B. bei der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a. G. und anderen Versicherern B3) Tarifvertraglich geregelten Pensionsfonds bei der DEVK Pensionsfonds AG B4) Betriebliche Zusatzversorgung durch die DB AG im Rahmen des ZVersTV für Arbeitnehmer der "Deutschen Reichsbahn" sowie nach dem 1. Januar 1994 eingestellten ArbeitnehmerInnen +++ Des Weiteren bitten wir für B1), B2), B3), B4) jeweils um die Beantwortung folgender Fragen B5) bis B12): B5) Welche Unternehmen sind jeweils als Treuhänder eingesetzt? Wir bitten um die offizielle Firmierung, Ansprechpartner und Kontaktdaten. B6) Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen, Investitionen und Anlagen der DB in Euro für die Altersversorgung dieser jeweiligen Variante der Altersvorsorge? B7) Wieviel Prozent des aktuellen Gesamtbetrags aus B6) entfällt jeweils auf nicht-festverzinsliche Papiere wie z. B. Aktienfonds, Beteiligung an Unternehmen, ETFs etc.? B8) Bitte listen Sie jeweils alle fest-verzinslichen und nicht-festverzinslichen Papiere mit detailliertem Namen z.B. der Staatsanleihe, Schuldverschreibung etc. bzw. des Aktienfonds, Unternehmens, ETF etc. auf, inklusive des jeweils angelegten Betrags in Euro und der Anzahl der Anteile. B9) Bitte listen Sie jeweils alle die Unternehmen auf, die durch nicht-festverzinsliche Papiere begünstigt werden, sofern deren Geschäftsmodell mit der aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten relevanten Exploration, Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Verbrennung, Verstromung fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) bzw. dem Handel damit in Verbindung steht. B10) Bitte nennen Sie jeweils Entscheidungsgremien und -personen, die Investitionsentscheidungen ändern können. B11) Enthalten die jeweiligen Anlagerichtlinien Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz? Falls B11) verneint, bitten wir um die Nennung der Gründe. B12) Bitte nennen Sie Entscheidungsgremien und -personen, die Anlagerichtlinien erstellen bzw. ändern können. +++ * Quelle für "DB Integrierter Report 2015": http://www.deutschebahn.com/file/de/11876492/fAfP8q-xNZUOLiKSDEcbT2wIONo/10948130/data/ib2015_dbkonzern.pdf +++ Wir danken Ihnen vorab für die Beantwortung der Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bahn Investor Relations
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Deutsche Bahn AG ist nach den genannten Rechtsg…
Von
Deutsche Bahn Investor Relations
Betreff
Antwort: Bitte um Informationen über Pensionszusagen für Mitarbeiter des DB-Konzerns [#19377]
Datum
9. Dezember 2016 15:36
Status
Warte auf Antwort
ecblank.gif
45 Bytes
graycol.gif
105 Bytes


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Deutsche Bahn AG ist nach den genannten Rechtsgrundlagen keine informationsverpflichtete Stelle. Das zitierte Urteil des VG Frankfurt betrifft eine andere Stelle und ist deshalb vorliegend nicht einschlägig. Es betrifft außerdem nur eine Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz, das hier nicht zur Anwendung kommt, da es sich bei den erbetenen Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG handelt. Unabhängig von der sachlichen Reichweite der Rechtsgrundlagen stehen einer Bekanntgabe im vorliegenden Fall geschützte Belange im Sinne der § 6 Satz 2 IFG, § 3 Satz 1 Nr. 2 c) UIG, § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG entgegen. Von einer Beantwortung Ihrer Fragen sehen wir aus den genannten Gründen ab. Mit freundlichen Grüßen