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Bitte um Kommunikationsunterlagen zum Thema "Dieselaffäre"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte schicken Sie mir sämtliche (zur Not geschwärzten) Kommunikationsunterlagen vom:
- 18.03.2015 von Herrn von Klaeden an Herrn AL Röller
- 15.10.2015 von Herrn Fr. Ne. [1] aus Europapolitik an Herrn AL Luft
- 20.10.2015 von Herrn BM Seehofer an BK’in Merkel
- 27.10.2015 von Bayrische Staatskanzlei an Herrn AL Luft

Die inhaltliche Gemeinsamkeit der genannten Punkte ist die sogenannte Dieselaffäre.

Mit dieser Anfrage versuche ich die Rolle des BK-Amts und den Hergang zu verschiedenen Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Mir ist bewusst, dass es sich hier um vier Punkte handelt dennoch, gehe ich davon aus, dass es sich hier um eine einfache Anfrage (ohne Kosten) handelt, da ich nach ganz konkreten Datumsangaben mit Personenbezüge frage. Falls dem nicht so ist bitte ich um eine vorherige Information.

Über eine kurze Eingangsbestätigung würde ich mich freuen, und bitte bei der Beantwortung später um eine Antwort per E-Mail.

Die Adresse zur Zustellung des Bescheids finden Sie weiter unten, dennoch bitte ich um einen digitalen Vorabbescheid per E-Mail.

Vielen Dank im Voraus.

[1] Es werden absichtlich nur die ersten zwei Anfangsbuchstaben der Namen aus möglichen Datenschutzgründen genannt.

---

Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte s…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Kommunikationsunterlagen zum Thema "Dieselaffäre" [#168128]
Datum
8. Oktober 2019 17:11
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir sämtliche (zur Not geschwärzten) Kommunikationsunterlagen vom: - 18.03.2015 von Herrn von Klaeden an Herrn AL Röller - 15.10.2015 von Herrn Fr. Ne. [1] aus Europapolitik an Herrn AL Luft - 20.10.2015 von Herrn BM Seehofer an BK’in Merkel - 27.10.2015 von Bayrische Staatskanzlei an Herrn AL Luft Die inhaltliche Gemeinsamkeit der genannten Punkte ist die sogenannte Dieselaffäre. Mit dieser Anfrage versuche ich die Rolle des BK-Amts und den Hergang zu verschiedenen Entscheidungen nachvollziehen zu können. Mir ist bewusst, dass es sich hier um vier Punkte handelt dennoch, gehe ich davon aus, dass es sich hier um eine einfache Anfrage (ohne Kosten) handelt, da ich nach ganz konkreten Datumsangaben mit Personenbezüge frage. Falls dem nicht so ist bitte ich um eine vorherige Information. Über eine kurze Eingangsbestätigung würde ich mich freuen, und bitte bei der Beantwortung später um eine Antwort per E-Mail. Die Adresse zur Zustellung des Bescheids finden Sie weiter unten, dennoch bitte ich um einen digitalen Vorabbescheid per E-Mail. Vielen Dank im Voraus. [1] Es werden absichtlich nur die ersten zwei Anfangsbuchstaben der Namen aus möglichen Datenschutzgründen genannt. --- Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Kommunikationsunterlagen zu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Kommunikationsunterlagen zum Thema "Dieselaffäre" [#168128]
Datum
30. November 2019 18:29
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Kommunikationsunterlagen zum Thema "Dieselaffäre"“ vom 08.10.2019 (#168128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 168128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168128

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 13-02814-In 2019/NA 257 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihre …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Bitte um Kommunikationsunterlagen zum Thema "Dieselaffäre" [#168128]
Datum
2. Dezember 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundeskanzleramt AZ.: 13-02814-In 2019/NA 257 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 30. November 2019. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 wurde Ihnen eine Eingangsbestätigung - zu Ihrer IFG-Anfrage vom 8. Oktober 2019 - erfolglos versucht zuzustellen. Ich bitte Sie daher eine zustellungsfähige Anschrift zu übermitteln, diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres Verfahrens notwendig. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.