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Bitte um Rechtsgutachten zu Tätigkeiten der Untersuchungskommission „Volkswagen“

In verschiedenen Bundestagsdrucksachen, zB. 18/12880 oder 19/2448, wird u.a. auf ein Rechtsgutachten aus Ihrem Haus verwiesen.

Dabei geht es um das "Rechtsgutachten zu Tätigkeiten der Untersuchungskommission 'Volkswagen'" mit der Laufzeit 01/2016 – 09/2016 von Prof. Dr. Michael Brenner.

Daher die Bitte um die Herausgabe dessen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In vers…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Rechtsgutachten zu Tätigkeiten der Untersuchungskommission „Volkswagen“ [#166612]
Datum
14. September 2019 22:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Bundestagsdrucksachen, zB. 18/12880 oder 19/2448, wird u.a. auf ein Rechtsgutachten aus Ihrem Haus verwiesen. Dabei geht es um das "Rechtsgutachten zu Tätigkeiten der Untersuchungskommission 'Volkswagen'" mit der Laufzeit 01/2016 – 09/2016 von Prof. Dr. Michael Brenner. Daher die Bitte um die Herausgabe dessen. Ich gehe davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag nac…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019
Datum
4. Oktober 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG mit der Bitte um Rechtsgutachten zu Tätigkeiten der Untersuchungskommission "Volkswagen" vom 14.09.2019 über das Portal "FragDenStaat". Um den Antrag bescheiden zu können, bitten wir um Mitteilung einer zustellungsfähigen Postanschrift an die folgende E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612]
Datum
6. Oktober 2019 23:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Allerdings hätte ich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Sie es mir per E-Mail, gerne auch an meine private E-Mail Adresse, zuschicken könnten. Falls ein mögliches Einscannen zu lange dauern sollte, obwohl dies ja meistens automatisiert gemacht werden kann, würde ich mich über ein Einscannen der Zusammenfassug freuen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> --- Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden. Dabei bitte ich um eine Antwort per E-Mail nach § 1 II S.2 IFG. Anfragenr: 166612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612]
Datum
11. Oktober 2019 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.10.2019. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag nur bescheiden können, wenn wir von Ihnen eine zustellungsfähige Postanschrift zur Verfügung gestellt bekommen. Die Entscheidung über die Form der Auskunftserteilung nach dem IFG liegt im Ermessen der Behörde. Aufgrund des Umfangs der von Ihnen beantragten Unterlagen, wird eine Bescheidung schriftlich erfolgen. Ich bitte daher um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612]
Datum
11. Oktober 2019 20:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Zur Zeit bin ich länger nicht zuhause und gebe Ihnen daher mit Einverständnis eine Adresse von einem Freund von mir, den ich auch gerade besuche. Demnach würde ich Ihren Bescheid eher erhalten. Da Sie nun eine Adresse haben würde ich um eine digitale Vorabinformation bitten. Nach Abschluss dieser Anfrage bitte ich um eine Löschung sämtlicher Daten. Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612] Sehr geehrte<Information-entfernt> wie bereits mit E-M…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 14.09.2019 [#166612]
Datum
15. Oktober 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie bereits mit E-Mail vom 11.10.2019 mitgeteilt, liegt die Entscheidung über die Form der Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Ermessen der Behörde. Die Übersendung des Bescheides erfolgt postalisch per Einschreiben und Rückschein. Die Zustellung setzt daher voraus, dass Sie durch Ihre persönliche Anschrift individualisierbar sind. Daher bitte ich Sie nochmals, um Ihren Antrag bescheiden zu können, Ihre persönliche zustellungsfähige Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.