Bitte um sämtliche Dokumente zum geplanten Windpark in Rosenberg

Ich bitte um sämtliche Dokumente zum geplanten Windpark Rosenberg.
Ich bitte um Zugang zu sämtlichen Dokumenten zu den Windkraftanlagen, zu geplanten und vorhandenen, im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg.
Die Bürgerinitiative Windkraft mit Vernunft weist insbesondere auf die gigantische Höhe der Riesenwindrader. Bitte um sämtliche Dokumente zur Höhe.

Bitte um sämtliche Dokumente zu Kosten, Finanzierung und Gewinnerwartungen der Windrader und neuen Riesenwindrader.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Juni 2017
  • Frist
    3. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um s…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um sämtliche Dokumente zum geplanten Windpark in Rosenberg [#21705]
Datum
3. Juni 2017 04:32
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um sämtliche Dokumente zum geplanten Windpark Rosenberg. Ich bitte um Zugang zu sämtlichen Dokumenten zu den Windkraftanlagen, zu geplanten und vorhandenen, im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg. Die Bürgerinitiative Windkraft mit Vernunft weist insbesondere auf die gigantische Höhe der Riesenwindrader. Bitte um sämtliche Dokumente zur Höhe. Bitte um sämtliche Dokumente zu Kosten, Finanzierung und Gewinnerwartungen der Windrader und neuen Riesenwindrader.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit zwei Anträgen um Zugang zu sämtlich…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg
Datum
28. Juni 2017 12:31
Status
Warte auf Antwort
214,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit zwei Anträgen um Zugang zu sämtlichen Dokumenten zu den Windkraftanlagen im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg, gebeten. Wir haben geprüft, welche Akten im Innenministerium dazu vorhanden sind. Das Innenministerium bearbeitet derzeit die beigefügte Große Anfrage 16/2027 der Abgeordneten Stein u.a., AfD. Dort spielen, wie Sie aus der Anlage ersehen können, die - auch technischen - Details des Projekts keine Rolle. Die zu der Anfrage erteilten Auskünfte der fachlich zuständigen Stellen, werden in die Antwort der Landesregierung an den Landtag übernommen. Die Antwort der Landesregierung wird anschließend als Landtagsdrucksache veröffentlicht und kann dann auf der Internetseite des Landtags von jedermann abgerufen werden (URL: http://www.landtag-bw. ). Weitere Informationen zu den Windkraftanlagen im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg, sind im Innenministerium nicht vorhanden, da das Innenministerium für die Genehmigungsverfahren und insbesondere für die Themen Windkraft und Immissionsschutz fachlich nicht zuständig ist. Wir leiten Ihre Anfragen gerne an das fachlich zuständige Ressort für Windkraftanlagen, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, weiter, möchten jedoch zunächst mit Ihnen klären, ob Sie dort ggf. bereits selbst einen Antrag nach LIFG / UVwG / VIG gestellt haben oder ob Ihre Anfragen mit dieser Mail bereits beantwortet wurden. Bitte geben Sie uns dazu eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit zwei Anträgen um Zugang zu sämtlich…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg
Datum
28. Juni 2017 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
214,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit zwei Anträgen um Zugang zu sämtlichen Dokumenten zu den Windkraftanlagen im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg, gebeten. Wir haben geprüft, welche Akten im Innenministerium dazu vorhanden sind. Das Innenministerium bearbeitet derzeit die beigefügte Große Anfrage 16/2027 der Abgeordneten Stein u.a., AfD. Dort spielen, wie Sie aus der Anlage ersehen können, die - auch technischen - Details des Projekts keine Rolle. Die zu der Anfrage erteilten Auskünfte der fachlich zuständigen Stellen, werden in die Antwort der Landesregierung an den Landtag übernommen. Die Antwort der Landesregierung wird anschließend als Landtagsdrucksache veröffentlicht und kann dann auf der Internetseite des Landtags von jedermann abgerufen werden (URL: http://www.landtag-bw. ). Weitere Informationen zu den Windkraftanlagen im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg, sind im Innenministerium nicht vorhanden, da das Innenministerium für die Genehmigungsverfahren und insbesondere für die Themen Windkraft und Immissionsschutz fachlich nicht zuständig ist. Wir leiten Ihre Anfragen gerne an das fachlich zuständige Ressort für Windkraftanlagen, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, weiter, möchten jedoch zunächst mit Ihnen klären, ob Sie dort ggf. bereits selbst einen Antrag nach LIFG / UVwG / VIG gestellt haben oder ob Ihre Anfragen mit dieser Mail bereits beantwortet wurden. Bitte geben Sie uns dazu eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage ist völlig unzureic…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705]
Datum
9. Juli 2017 17:23
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage ist völlig unzureichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705] Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem im Innenministerium keine we…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705]
Datum
11. Juli 2017 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem im Innenministerium keine weiteren Informationen zu den Windkraftanlagen im Bereich Ellwangen und 20 km Umgebung, einschließlich Rosenberg, vorhanden sind, haben wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg weitergeleitet. Sie erhalten von dort aus weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705] Sehr geehrte Damen und Herren, einen Antrag nach LIFG / UVwG…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705]
Datum
22. Juli 2017 23:11
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, einen Antrag nach LIFG / UVwG / VIG gestellt haben wir nicht gestellt bisher. meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um sämtliche Dokumente zum geplanten Windpark in Rosenberg“ vom 03.06.2017 (#21705) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Iher Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfragen an das Innenmin…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Iher Anfragen zum Windpark Rosenberg [#21705]
Datum
25. Juli 2017 13:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfragen an das Innenministerium über das Portal „Frag den Staat“ gerichtet. Beide Anfragen, die bei uns eingegangen sind, enthalten folgende Angaben, so dass formal ein Antrag nach LIFG gestellt wurde: „Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.“ Da Sie Ihre Anfrage an uns, das Innenministerium Baden-Württemberg, gerichtet haben, wurde zunächst geprüft, welche Unterlagen uns zum Windpark Rosenberg vorliegen. Unsere Nachfrage, ob sich Ihr Auskunftsersuchen auf die Große Anfrage 16/2027 der Abgeordneten Stein u.a., AfD, bezieht, die federführend durch das Innenministerium bearbeitet wurde, haben Sie dahingehend beantwortet, dass Ihre Anfrage „völlig unzureichend beantwortet“ sei. Wir haben Ihnen daraufhin mit Mail vom 11.07.2017 mitgeteilt, dass uns keine weiteren Informationen vorliegen und wir daher Ihre Anfragen zuständigkeitshalber an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg weitergeleiten. Dies ist mit gleichem Datum erfolgt. Nach § 7 Abs. 1 LIFG ist die Stelle für die Bearbeitung eines Antrags nach LIFG zuständig, die über die Informationen verfügungsbefugt ist. Dies ist in der Regel die federführende Behörde. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist für das Thema „Windparks“ federführende Behörde. Wir leiten auch ihre nun eingegangen Mails sowie diese Antwort dorthin weiter. Bitte wenden Sie sich für Rückfragen direkt an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
16.08.2017 AW UM auf Antrag vom 03.06.2017 LIFG/UVwG/VIG WP Rosenberg Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
16.08.2017 AW UM auf Antrag vom 03.06.2017 LIFG/UVwG/VIG WP Rosenberg
Datum
16. August 2017 11:02
Status
Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wird zunächst prüfen welche vorliegenden Unterlagen wir Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben - insbesondere nach dem Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG) - zugänglich machen können. Auch haben wir zu klären, bei welchen der von Ihnen begehrten Informationen wir den Schutz von personenbezogenen Daten sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ggf. beachten müssen. Dazu müssen wir den Vorhabenträger anhören und diesen darauf hinweisen, dass über das Portal "fragdenstaat" die an Sie weiter gegebenen Informationen im Internet veröffentlicht werden. Schon jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihr Begehren u. U. nicht gebührenfrei erfüllt werden kann, da es voraussichtlich den Rahmen sprengt, für den § 33 UVwG Gebührenfreiheit vorsieht. Für diesen Fall sollten wir wissen, bei wem (Name und Anschrift) wir diese Kosten geltend machen können. Mit freundlichen Grüßen