Bitte um Schulstandortmitteilung und Untätigkeitsbeschwerde wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord, Schulbauoffensive

eine Antwort auf das nachfolgende Schreiben, dass ich Ihnen gleich zusende.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Bitte um Schulstandortmitteilung und Untätigkeitsbeschwerde wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord, Schulbauoffensive [#166610]
Datum
14. September 2019 21:02
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Antwort auf das nachfolgende Schreiben, dass ich Ihnen gleich zusende. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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An Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Abteilung I - I D - Bezirksstadtrat der Abteilung Schule, Sp…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
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Betreff
AW: Bitte um Schulstandortmitteilung und Untätigkeitsbeschwerde wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord, Schulbauoffensive [#166610]
Datum
14. September 2019 21:05
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Abteilung I - I D - Bezirksstadtrat der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Lichtenberg Ausschuss - Schule und Sport CC Alle Lichtenberger Fraktionen CC Bezirksbürgermeister Lichtenberg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bis zum Herbstferienende 2019 (20.10.2019) den neuen Neubau Grund- oder Gemeinschaftsschulstandort in Karlshorst Nord Wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord lege ich hiermit gegen Sie eine Untätigkeitsbeschwerde ein. 0 Grundschulen und 0 Gemeinschaftsschulen (Neubau) sind in Karlshorst Nord geplant. Und das trotz vorhandener bebaubarer dort liegender Schulgrundstücke, trotz aktueller unzumutbarer Lernbedingungen an der Lew Tolstoi Grundschule als auch an der Karlshorster Grundschule (Überfüllung, Raumnot, Toilettenmangel, unzureichende Essensraumkapazitäten, Schulhofenge und an einem Standort zuzüglich Anbau-Baustelle parallel zum laufenden Schulbetrieb) Und das trotz 1.024 fehlender Grundschulplätze an der Lew Tolstoi Grundschule als auch an der Karlshorster Grundschule, prognostiziert und belegt durch die SEP und das jährliche Monitoring. Und das, obwohl sich die Schulplatznot in kurzer Zeit weiter verschärfen wird, 1. durch bereits sich im Bau befindene Wohnungen (Karl im Glück, ...) und das 2. neu geplante 10-geschossiges Wohnbauvorhaben Am Tierpark 82 , Friedrichsfelde – auf dem Grundstück von Getränke Hoffmann, zu dem bereits in Lichtenberg ein aktueller Bauantrag eingegangen ist (Quelle 1). 1 Sofortlösung Warum ist das am Standort HTW zur Verfügung stehende Schulgrundstück nicht bereits mit einer 4 bis 5 zügigen Grundschule in Schnellbauweise bebaut und werden die Turnhallen in der nahen Umgebung (Coppi, HTW) bereits mitgenutzt oder wann erfolgt das? (Es ist ein Schulgrundstück, und bereits Bestandteil der Schulbauoffensive, Quelle 2) 2. Sofortlösung Warum wird der Parkplatz P2 am Tierpark nicht zur nachhaltigen Gemeinschaftschule Campus Tierpark entwickelt und Schulhofteile im Tierpark (Doppelnutzung zur Schulzeit Schule, sonst Tierparkgelände) geplant (weil sich sowieso im Parkhaus Tierparkcenter gegenüber mehr Parkplätze befinden als auf dem gesamten Tierpark-Parkplatz P2) oder wann erfolgt das? 3. Sofortlösung und wirtschaftlichste Lösung (aber Gefahr der Nichtauslastung von 2 naheliegender Schulen, da bereits die Richard Wagner Schule nicht ausgelastet ist und deren Grundschulplätze 2019 nicht alle belegt werden konnten.) Warum wird nicht eines der vielen Hochhäuser der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Köpenicker Allee zu einer Grund- oder Gemeinschaftschule umgebaut und die zu schützenden Bäume in die Pausenhof- und Spielflächen integriert (für die ungenutzte Flüchtlingsunterkunft hat das Land Berlin sowieso bis zum Jahr 2025 jährliche Zahlungsverpflichtungen in Millionenhöhe) oder wann erfolgt das? 4. Sofortlösung Warum wurde in der Gartenstadt 1 und 2 nicht eine Grundschule im städtebaulichen Vertrag ausgehandelt, obwohl der Investor die Überbelegung der Lew Tolstoi Grundschulen durch die Gartenstadt 1 mitverursacht und durch die Gartenstadt 2 noch verschlimmern wird oder wann erfolgt das? Warum soll aufgrund der Gartenstadt - Staffelgeschoss-Nicht-Berücksichtigung bzw. zu geringer Sozialwohnungsbindung/-quote einseitig zu Gunsten des Investors und zu Lasten und zum Schaden des Land Berlins verzichtet (durch entgangene Einnahmen, sozialer Wohnraum, ggf. Grundschule oder deren Plätze, Kita oder deren Plätze) und auch auf Kosten der Menschen, die auf sozialen Wohnraum angewiesen sind oder wann erfolgt das? 5. Lösung, mittelfristig Warum wird keine wohnortnahe Gemeinschafts- oder Grundschule Rheinpfalzallee gebaut und mit Hilfe von Wohnungsbaugesellschaften oder einem Ersatzstandort der geplante MUF Wohnraums für Flüchtlinge Rheinpfalzallee verlagert oder wann erfolgt das? Wohnortnahe Grundschulplätze sind Pflicht, während MUF Wohnraum für Flüchtlinge nicht ortsgebunden ist. Für den Fall dass der immer größer werdenden Schulplatznot in Karlshorst Nord nicht abgeholfen und bis zum Herbstferienende 2019, 20.10.2019 nicht gelingt den ersten neuen Neubau Grund- oder Gemeinschaftsschulstandort in Karlshorst Nord öffentlich bekannt gegeben wird, bitte ich Sie diese Beschwerde auf dem Dienstweg weiterzuleiten und als Dienstaufsichtsbeschwerde weiterzubearbeiten. Für den Fall, dass die Schulverlagerung weg von der Waldowallee nicht erfolgt - weder aus wirtschaftlichen Gründen (zwingende Bevorzugung des Schulgrundstücks Köpenicker Allee/ ehemals Flüchtlingsunterkunft, wegen vorhandener Zahlungsverpflichtungen Berlins in Millionenhöhe bis zum Jahr 2025 für die ungenutzte Flüchtlingsunterkunft) - weder mit inzwischen mit jedem neuen Dokument bewiesenen abnehmenden, fallenden, sinkenden Grundschulplatznachfrage an Standort Waldowallee (Schulentwicklungsplanung SEP und jede parlamentarisch Anfrage 2019 zu Grundschulen, Anfrage Quelle 4 und 5) mit dem bisher traurigen Höhepunkt das 16 Grundschulplätze 2019 an der Richard Wagner Schule nicht einmal besetzt werden konnten, während zeitgleich alle anderen Karlshorster Grundschulen komplett überbelegt und übernachgefragt sind - in Verbindung mit der Lichtenberger und gleichzeitig Karlshorster Randlage der Waldowallee, wo dahinter keine Menschen mehr wohnen und keine Kinder vorhanden sind, sondern nur Bäume stehen und die S-Bahnstation Wuhlheide ist wird zusätzlich zusätzlich unternommen 1. Es wird gegen die Senatorin und den Lichtenberger Schulstadtrat eine Anzeige wegen Steuermittelverschwendung eingereicht, der Berliner Rechnungshof und einschlägige Verbände in Kenntnis gesetzt. Wenn es 2019 nicht einmal gelingt, alle Grundschulplätze der Richard Wagner Schule zu besetzen, kann das Problem von 2 nicht ausgelasteteten Schulen nicht gelöst werden, indem ein 4 zügiger Grundschulanteil von 576 Grundschulplätzen daneben gebaut wird. 2. Es wird dieses Schreiben im Original am 21.10.2019 zu bereits eingereichten Petition ans Abgeordnetenhaus nachgereicht. ------- Quelle 1 https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/... Quelle 2 Der Schulstandort HTW ist schon in der in der Schulbauoffensive enthalten, aber nicht als Grundschule sondern als 6 zügige ISS plus HTW-Campus Karlshorst zuzüglich Neubau Sporthalle konventionell (Anlage 11 Berliner Schulbauoffensive (BSO) - Schulbaufahrplan Arbeitsstand: 17.04.2018 Seite 52 von 67 Quelle 3 Schulentwicklungsplanung SEP Quelle 4: Anmeldezahlen: Drucksache 18/18641Schriftliche Anfrage Joschka Langenbrinck(SPD)vom11. April2019 zum Thema:Anmeldezahlen für Grund-und Oberschulen zum Schuljahr 2019/2020 in denBezirken https://m.tagesspiegel.de/downloads/2... Quelle 5: Belegungszahlen: Drucksache 18 /20 322Schriftliche Anfrage Dr. Maren Jasper-Winter (FDP)vom 22. Juli 2019 zum Thema:Die Vergabe von Grundschulplätzen für das Schuljahr 2019/2020 http://pardok.parlament-berlin.de/sta... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank! Für die Annahme der Einladung des Bezirksbürgermeisters der Schulbau- …
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Betreff
AW: Bitte um Schulstandortmitteilung und Untätigkeitsbeschwerde wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord, Schulbauoffensive [#166610]
Datum
20. Oktober 2019 18:39
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank! Für die Annahme der Einladung des Bezirksbürgermeisters der Schulbau- und MUF-Baubeteiligten zu einem Abstimmungsgespräch zur Rheinpfalzallee Ende Oktober 2019 danke ich zunächst für die Gesprächsbereitschaft und allen die das möglich gemacht haben. Gleichermaßen danke ich allen Beteiligten für den noch stattfindenden Abstimmungstermin der noch im Bezirksamt getroffen wird, welcher Standort der zukünfitge Schulstandort wird: Waldowallee/Howoge oder Köpenicker Allee/Gewobak die ehemalige Flüchtlingsunterkunft. Beide Termine wurden am 26.9.2019 im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz von dem für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksamts Mitglied bekanntgegeben. Zu meinem Schreiben vom 14. September 2019 21:10 In Wertschätzung dieser geplanten Gespräche mit dem Ziel mehr, schnellere bzw. wirtschaftlichere Grundschulplätze zu erreichen, bitte ich um 1. um Austausch eines Datums (von alt 20.10.2019 auf neu 15.11.2019) 2. zur Info, dass mit Neubau nur dauerhafte Schulplätze gemeint sind (keine temporären 5 Jahre Containerlösungen) und 3. zur Info, dass mit neu wirklich neue Neubau-Grund-/oder Gemeinschaftsschulen gemeint ist (es sich hierbei nicht um die Grundschule Parkstadt handeln kann) Um diesen Satz und Austausch des Datums von Datums (von alt 20.10.2019 auf neu 15.11.2019) meines Schreibens 14. September 2019 21:10 geht es: Für den Fall, dass der immer größer werdenden Schulplatznot in Karlshorst Nord nicht abgeholfen und bis zum Herbstferienende 2019, alt 20.10.2019/neu 15.11.2019 nicht gelingt den ersten neuen Neubau Grund- oder Gemeinschaftsschulstandort in Karlshorst Nord öffentlich bekannt gegeben wird, bitte ich Sie diese Beschwerde auf dem Dienstweg weiterzuleiten und als Dienstaufsichtsbeschwerde weiterzubearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Betreff
AW: Bitte um Schulstandortmitteilung und Untätigkeitsbeschwerde wegen Tatenlosigkeit trotz extremer Grundschulplatznot in Karlshorst Nord, Schulbauoffensive [#166610]
Datum
25. Oktober 2019 10:13
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
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An Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Abteilung I - I D - Bezirksstadtrat der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Lichtenberg Ausschuss - Schule und Sport CC Alle Lichtenberger Fraktionen CC Bezirksbürgermeister Lichtenberg Sehr geehrteAntragsteller/in Zu dem stattfindenden Termin der Schulbau- und MUF-Baubeteiligten zur Rheinpfalzallee (Karlshorst) Ende Oktober 2019 auf Einladung des Bezirksbürgermeisters Lichtenberg wird von über 80 Betroffenen gebeten: Bitte setzten Sie sich für einen Schulbau einer 3-4 zügigen Grundschule am Standort Rheinpfalzallee ein, darum bitten Sie hiermit 83 davon Betroffene einer nicht repräsentativen Blitzumfrage. Darunter bis zu 20 noch Kitakinder brauchen bald einen Grundschulplatz, bis zu 32 Grundschulkinder leiden unter den überfüllten Grundschulen und 30 Eltern & Wähler bitten Sie um Hilfe die Probleme unzumutbarer Lernbedingungen an der Lew Tolstoi Grundschule und dort fehlender Grundschulplätze durch Neubau einer Schule am Standort Rheinpfalzallee in Schnellbauweise dauerhaft zu lösen. Die Rheinpfalzallee ist der einzige geprüfte Grundschulstandort der dort überhaupt zur Verfügung steht und Grundschulen müssen wohnortnah sein (während MUFS nicht standortgebunden sind und alternative Grundstücke zur Verfügung stehen.) Wie schlimm die Zustände wirklich sind belegen ein Zeitungsartikel und ein Brief, der von einer betroffenen Schülerin und ihrer Mutter verfasst wurde. Beides lege ich Ihnen in der Anlage bei. Wenn Kinder sich einnässen oder trinken verweigern, weil Toiletten fehlen oder durch Überbenutzung in einem unhygienischen Zustand sind, dann müssen dauerhafte Maßnahmen ergriffen werden. Für den Fall dass der Schulbau eine 3-4 zügigen Grundschule am Standort Rheinpfalzallee nicht zustande kommt, wird darum gebeten die dafür politisch Verantwortlichen namentlich zu benennen, wer diese Schule verhindert hat und auf welche Grundschule alle dort hinziehenden Grundschulkinder (MUF, Wohnungen) gehen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 1facebook2artikel.pdf Anfragenr: 166610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166610