Bitte um Übermittlung des Quellcodes für den sogenannten Bundestrojaner

Den Quellcode der laut des folgenden Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimpapiere-BSI-entwickelte-Bundestrojaner-mit-2577582.html
an das Bundeskriminalamt übermittelt wurde im Rahmen der Entwicklung der "Remote Forensic Software". Tun sie dies bitte in einer Form, die eine Gefährdung für die Computersicherheit des Betrachters ausschließt. Da das BSI keine nachrichtendienstliche Behörde ist, sind Sie nicht vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
  • 31 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Quellcode de…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Übermittlung des Quellcodes für den sogenannten Bundestrojaner [#10122]
Datum
10. Juni 2015 23:51
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode der laut des folgenden Artikels: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimpapiere-BSI-entwickelte-Bundestrojaner-mit-2577582.html an das Bundeskriminalamt übermittelt wurde im Rahmen der Entwicklung der "Remote Forensic Software". Tun sie dies bitte in einer Form, die eine Gefährdung für die Computersicherheit des Betrachters ausschließt. Da das BSI keine nachrichtendienstliche Behörde ist, sind Sie nicht vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
9. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
416,0 KB