Bitte um Übermittlung des Quellcodes für den sogenannten Bundestrojaner
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Den Quellcode der laut des folgenden Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimpapiere-BSI-entwickelte-Bundestrojaner-mit-2577582.html
an das Bundeskriminalamt übermittelt wurde im Rahmen der Entwicklung der "Remote Forensic Software". Tun sie dies bitte in einer Form, die eine Gefährdung für die Computersicherheit des Betrachters ausschließt. Da das BSI keine nachrichtendienstliche Behörde ist, sind Sie nicht vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Juni 2015
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14. Juli 2015
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