Bitte um Zusendung der Standortbescheinigung mit Nr.: 541578

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich bitte um die Standortbescheinigung mit Nr.: 541578, und falls vorhanden auch das technische Datenblatt. Ich bitte außerdem um ein zitierfähiges Abkürzungsverzeichnis, für Abkürzungen, die in den Standortbescheinigungen und in den Datenblättern verwendet verwendet werden, z.B. MB, MB09, DT usw. usw.. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die St…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Zusendung der Standortbescheinigung mit Nr.: 541578 [#192488]
Datum
11. Juli 2020 23:12
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Standortbescheinigung mit Nr.: 541578, und falls vorhanden auch das technische Datenblatt. Ich bitte außerdem um ein zitierfähiges Abkürzungsverzeichnis, für Abkürzungen, die in den Standortbescheinigungen und in den Datenblättern verwendet verwendet werden, z.B. MB, MB09, DT usw. usw.. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192488/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage über fragdenstaat (192484 ) habe ich Ihnen bereits die Abkürzungen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bitte um Zusendung der Standortbescheinigung mit Nr.: 541578 [#192488]
Datum
16. Juli 2020 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage über fragdenstaat (192484 ) habe ich Ihnen bereits die Abkürzungen erläutert. Mail von heute 16.07.2020. Als beigefügte Anlagen erhalten Sie die angeforderten Dokumente. Freundliche Grüße