Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage über die Infoline der DGUV hat mich heute erreicht.
Zunächst möchte ich Sie zu weiteren Informationen auf unsere Internetseite zu den Berufskrankheiten der Nr. 2108 aufmerksam machen. Diese erreichen Sie unter
http://www.dguv.de/de/versicherung/beru….
In der Download-Box am rechten Rand dieser Seite finden Sie die für den ersten Teil Ihrer Anfrage relevanten Dokumente verlinkt. Im Teil I der Konsensempfehlungen (
http://www.dguv.de/medien/inhalt/versic…) werden auf Seite 217 die Voraussetzungen der B2-Konstellationen mit dem zweiten bzw. dritten Spiegelstrich aufgeführt. Voraussetzungen dafür sind entweder eine besonders intensive Belastung oder ein besonderes Gefährdungspotenzial. Dabei gilt als besonders intensive Belastung das Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren.
Die Lebensdosis wird dabei nach dem sogenannten Mainz-Dortmunder-Dosis-Model (MDD) berechnet. Der Orientierungswert für die Lebensdosis beträgt nach dem MDD für Männer 25 MNh und für Frauen 17 MNh. Das MDD stellt auch nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nach wie vor das am besten anpassende Modell dar und wird regelhaft für die Beurteilung der Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheit Nr. 2108 herangezogen. Es handelt sich dabei um eine komplexe Berechnung der Einwirkungen, in die neben der Größe der gehobenen oder getragenen Last unter anderem auch die Haltung, in der die Last in Relation zum Körper getragen wurde, die Körperhaltung selbst sowie ggf. auch die relevanten Wegestrecken und die Dauer der relevanten Tätigkeiten täglich sowie über das gesamte Arbeitsleben gesehen berücksichtigt werden. Das MDD wird im BK-Report des 2/2003 (
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/1…) ab Seite 47 ausführlich dargestellt. Hier finden Sie auch einige Berechnungsbeispiele.
Das besondere Gefährdungspotenzial im Sinne des dritten Spiegelstrichs der B2-Konstellation wird in den Konsensempfehlungen als hohe Belastungsspitze im Sinne von 4 1/2 kN bei Frauen bzw. 6 kN bei Männern definiert. Diese Belastungsspitzen ergeben sich ebenfalls aus der Berechnung nach dem MDD, siehe meine Quellenhinweise oben.
Statistische Informationen zu Meldungen und Anerkennungen können Sie den auf der Homepage der DGUV unter "Zahlen und Fakten" zum "BK-Geschehen" (
http://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-…) veröffentlichen Daten in den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen (
http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen…) ab Seite 30 sowie den DGUV-Statistiken für die Praxis (
http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen…) ab Seite 48 entnehmen. Im zuletzt genannten Dokument finden Sie im zeitlichen Verlauf seit 1995 auf Seite 60 die Anzahl der erfolgten Meldungen, auf Seite 62 die Anzahl der Anerkennungen sowie auf Seite 64 die Anzahl der Anerkennungen mit einem Anspruch auf Rente. Eine derart differenzierte Statistik, aus der sich im Detail entnehmen lässt, in welcher Anzahl die beiden von Ihnen genannten Alternativen der B2-Konstellation zu Anerkennungen geführt haben, existiert bei uns leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Freundliche Grüße