BKA Weist Neusprech an!

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Unter Bezugnahme auf

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/polizisten-berichten-asyl-kriminalitaet-wird-systematisch-vertuscht/

bitte ich um Übermittlung der Weisung, wonach die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden.

Insoweit soll es sich um einen Beschluss der AG Kripo handeln, für den Sie zuständig sind. Bitte senden Sie mir den Beschluss zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BKA Weist Neusprech an! [#12511]
Datum
14. Januar 2016 10:46
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/polizisten-berichten-asyl-kriminalitaet-wird-systematisch-vertuscht/ bitte ich um Übermittlung der Weisung, wonach die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden. Insoweit soll es sich um einen Beschluss der AG Kripo handeln, für den Sie zuständig sind. Bitte senden Sie mir den Beschluss zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskriminalamt
IFG
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
19. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
554,5 KB