Blackout-Risiko in Corona Krise

Werden bei den Maßnahmen zur Corona Krise auch weitere Ausnahmezustände insbesondere Notstromversorgung etc. also Blackout Szenarien berücksichtigt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden bei den Maßn…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blackout-Risiko in Corona Krise [#182644]
Datum
14. März 2020 22:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden bei den Maßnahmen zur Corona Krise auch weitere Ausnahmezustände insbesondere Notstromversorgung etc. also Blackout Szenarien berücksichtigt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182644
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Blackout-Risiko in Corona Krise [#182644]
Datum
17. März 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können. Die Versorgungssicherheit ist sichergestellt. Der sichere Betrieb der Stromnetze ist gewährleistet. Siehe auch https://www.bdew.de/energie/coronavirus-derzeit-keine-auswirkungen-auf-energieversorgung-und-trinkwasserqualitaet/ Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet die Netzstabilität sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur überwacht diese Maßnahmen. Das Energierecht sieht darüber hinaus eine gestufte Eskalation von Maßnahmen vor, mit denen bei eventuellen Versorgungsstörungen – aus welchen Gründen auch immer – entgegengewirkt werden kann. Mit freundlichen Grüßen