Blaualgen im Tegeler See

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle vorliegenden Informationen und Unterlagen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit Bezug zu den Blaualgen im Tegeler See. Insbesondere bitte ich um Übersendung aller Gutachten, Messdaten und deren Einordnung, interne Korrespondenz, Stellungnahmen. Personenbezogene Daten können Sie einfach schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind bzw. nach UIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folg…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blaualgen im Tegeler See [#223104]
Datum
11. Juni 2021 09:22
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vorliegenden Informationen und Unterlagen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit Bezug zu den Blaualgen im Tegeler See. Insbesondere bitte ich um Übersendung aller Gutachten, Messdaten und deren Einordnung, interne Korrespondenz, Stellungnahmen. Personenbezogene Daten können Sie einfach schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind bzw. nach UIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und die an uns gerichtete Anfrage nach dem Berliner Informations…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Blaualgen im Tegeler See [#223104]
Datum
18. Juni 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und die an uns gerichtete Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ihr Antrag bezieht sich auf Umweltinformationen, so dass §18 a IFG Bln i. V. m. UIG Berücksichtigung findet. Das VIG findet keine Anwendung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zusammenstellung der angeforderten Informationen einige Zeit in Anspruch nehmen wird und wir uns in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wieder bei Ihnen melden werden. Ihrem Wunsch, die Daten auf elektronischem Wege zu übermitteln, kommen wir gerne nach. Gebühren fallen dafür keine an. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr Antragsteller/in die Fristen, in denen Umweltinformationen nach einem Informationsgesuch bereitzustellen sin…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Blaualgen im Tegeler See [#223104]
Datum
2. Juli 2021 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die Fristen, in denen Umweltinformationen nach einem Informationsgesuch bereitzustellen sind, regelt § 3 Absatz 3 UIG. Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass es uns aufgrund des Umfangs und der Komplexität der angefragten Informationen nicht möglich sein wird, Ihnen die Informationen mit Ablauf eines Monats - der Frist nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 – bereitzustellen. Stattdessen werden Ihnen die Informationen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 mit Ablauf von zwei Monaten bereitgestellt. Ich bitte bzgl. der längeren Bearbeitungszeit um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr Antragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre an uns gerichtete Anfrage nach dem Berliner Informationsfreihei…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Blaualgen im Tegeler See [#223104]
Datum
8. September 2021 16:21
Status
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Sehr Antragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre an uns gerichtete Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu Blaualgen im Tegeler See. Gebühren fallen diesbezüglich wie bereits angekündigt keine an. Die längere Bearbeitungsdauer bitte ich vielmals zu entschuldigen und hoffe auf Ihr Verständnis. Aufgrund der Größe und des Umfangs der Dateien habe ich diese über das Upload-Portal bei Frag-den-Staat hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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AW: [#223104] Sehr << Anrede >> Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#223104]
Datum
8. September 2021 18:32
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223104/