Blauer Brief des Bezirksamtsleiters Hamburg-Nord

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Infoveranstaltung zu den Baumaßnahmen rund um den Barmbeker Bahnhof im März 2016 äußerte der Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord großes Missbehagen über den Baufortschritt in der Fuhlsbüttler Straße und über die weitere Verzögerung der geplanten Fertigstellung. Er habe in dieser Angelegenheit einen "Blauen Brief" an die Behörde für Stadtentwicklung geschrieben.

Auch im Artikel des Hamburger Wochenblattes "Fuhle-Umbau verzögert sich" vom März 2016 wird ein solcher Brief erwähnt.

Bitte stellen Sie mir den Brief zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2016
  • Frist
    11. November 2016
  • Ein:e Follower:in
Michael Kahnt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Infoveranstaltung zu den Baumaßnahmen rund um…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Blauer Brief des Bezirksamtsleiters Hamburg-Nord [#18049]
Datum
10. Oktober 2016 13:44
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Infoveranstaltung zu den Baumaßnahmen rund um den Barmbeker Bahnhof im März 2016 äußerte der Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord großes Missbehagen über den Baufortschritt in der Fuhlsbüttler Straße und über die weitere Verzögerung der geplanten Fertigstellung. Er habe in dieser Angelegenheit einen "Blauen Brief" an die Behörde für Stadtentwicklung geschrieben. Auch im Artikel des Hamburger Wochenblattes "Fuhle-Umbau verzögert sich" vom März 2016 wird ein solcher Brief erwähnt. Bitte stellen Sie mir den Brief zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, Herr Rösler befindet sich im Urlaub, ich übersende Ihnen im Anhang das Anschreiben des …
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: Blauer Brief des Bezirksamtsleiters Hamburg-Nord [#18049]
Datum
24. Oktober 2016 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, Herr Rösler befindet sich im Urlaub, ich übersende Ihnen im Anhang das Anschreiben des Bezirksamtsleiter und auch gleich die Antwort des LSBG. Um die Dinge nicht zu komplizieren, ergeht diese Information gebührenfrei. Beste Grüße

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, bedauerlicherweise habe ich Ihnen eben ein Schreiben des LSBG zugesandt, das sich als E…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Blauer Brief des Bezirksamtsleiters Hamburg-Nord [#18049]
Datum
24. Oktober 2016 11:09
Status
Sehr geehrter Herr Kahnt, bedauerlicherweise habe ich Ihnen eben ein Schreiben des LSBG zugesandt, das sich als Entwurfsfassung entpuppte und entsprechend zurückgezogen worden ist. In der Anlage übersende ich Ihnen die finale Version dieses Schreibens. Beste Grüße