Blaulichtanlagen an Zivilen ungekennzeichneten Fahrzeugen
ich habe eine Frage bezüglich Blaulichtanlagen an zivilen ungekennzeichneten Fahrzeugen.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das es nur der Polizei vorbehalten ist, mit ungekennzeichneten Fahrzeugen mit einem Aufsteckblaulicht (Kojak-Blaulicht) fahren. Alle anderen Fahrzeuge (Behörden, Hiorg's, etc.) müssen ihr Fahrzeug gekennzeichnet haben. Stimmt dies so, wenn ja können Sie mir hierfür eine rechtliche Grundlage liefern?
Desweiteren wie muss eine solche Kennzeichnung aussehen? Reichen hierfür Magnetschilder, die gegebenenfalls bei der Fahrt weggehen können oder muss es eine dauerhafte Kennzeichnung sein?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. November 2019
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7. Dezember 2019
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