Blauschraffur in Fahrradstraßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente und Prüfergebnisse aus denen Hervorgeht wieso die Blauschraffur in Fahrradstraßen in Mönchengladbach trotz Wiener Abkommen zulässig bzw. möglich ist.
"Auch im Mönchengladbacher Rathaus war man sich unsicher, wie man blaue Markierungen denn mit den Vorschriften in Einklang bringen kann. Das Ergebnis: Es handelt sich um eine „Einfärbung mit künstlerischem Wert“"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Februar 2022
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11. März 2022
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