Blauschraffur in Fahrradstraßen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Dokumente und Prüfergebnisse aus denen Hervorgeht wieso die Blauschraffur in Fahrradstraßen in Mönchengladbach trotz Wiener Abkommen zulässig bzw. möglich ist.

Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-muss-fahrradstrasse-blaue-route-jetzt-gruen-markiert-werden_aid-38408453

"Auch im Mönchengladbacher Rathaus war man sich unsicher, wie man blaue Markierungen denn mit den Vorschriften in Einklang bringen kann. Das Ergebnis: Es handelt sich um eine „Einfärbung mit künstlerischem Wert“"

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blauschraffur in Fahrradstraßen [#240407]
Datum
9. Februar 2022 10:41
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente und Prüfergebnisse aus denen Hervorgeht wieso die Blauschraffur in Fahrradstraßen in Mönchengladbach trotz Wiener Abkommen zulässig bzw. möglich ist. Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-muss-fahrradstrasse-blaue-route-jetzt-gruen-markiert-werden_aid-38408453 "Auch im Mönchengladbacher Rathaus war man sich unsicher, wie man blaue Markierungen denn mit den Vorschriften in Einklang bringen kann. Das Ergebnis: Es handelt sich um eine „Einfärbung mit künstlerischem Wert“" Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blauschraffur in Fahrradstraßen“ vom 09.02.202…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
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Betreff
AW: Blauschraffur in Fahrradstraßen [#240407]
Datum
11. März 2022 08:33
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blauschraffur in Fahrradstraßen“ vom 09.02.2022 (#240407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in