Blinden Geld

Blinden Geld Zuschuss

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Maria Berns
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Soziales und Wohnen Duisburg Details
Von
Maria Berns
Betreff
Blinden Geld [#29968]
Datum
21. Mai 2018 11:27
An
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Blinden Geld Zuschuss
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Berns <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Maria Berns
Maria Berns
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blinden Geld“ vom 21.05.2018 (#29968) wurde vo…
An Amt für Soziales und Wohnen Duisburg Details
Von
Maria Berns
Betreff
AW: Blinden Geld [#29968]
Datum
24. Juni 2018 11:47
An
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blinden Geld“ vom 21.05.2018 (#29968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maria Berns Anfragenr: 29968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Sehr geehrte Frau Berns, bezüglich der von Ihnen gesendeten Anfrage bitte ich Sie unmittelbar auf den Landschaft…
Von
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Betreff
WG: AW: Blinden Geld [#29968]
Datum
25. Juni 2018 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Berns, bezüglich der von Ihnen gesendeten Anfrage bitte ich Sie unmittelbar auf den Landschaftsverband Rheinland zuzugehen. Dort wird der Bereich Blindengeld abgewickelt. Hier die Anschrift: Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fachbereich 73 Sozialhilfe II, Blindengeldstelle Hermann Pünder Straße 1 50679 Köln Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen