Blindgängerfunde in NRW 2017
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgende Informationen zu geräumten Fliegerbomben mit einer Bruttomasse von mindestens 50kg in NRW 2017, soweit Sie sie vorliegen haben, in maschinenlesbarer Form (z.B. als CSV-Datei):
- Datum des Fundes
- genauer Fundort mit Geokoordinaten; wenn nicht vorhanden, als Adresse (mit Straße + Hr., Postleitzahl und Ort als getrennte Felder)
- Typus
- Bruttomasse
- Nettoexplosivstoffmasse
- Art der Ermittlung
Die Antwort der Anfrage durch die Kolleginnen und Kollegen der BezReg Düsseldorf finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/blindgangerfunde-in-nrw-2017/#nachricht-98720. Da wir die Daten zusammengeführt verarbeiten möchten, wäre es wünschenswert, wenn Sie im Wesentlichen denselben Aufbau der Datei wählen könnten.
Die Daten werden im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Projekts Code for Ruhrgebiet visualisiert. Unter dem Namen Code For Ruhrgebiet vernetzen sich an offenen Daten interessierte Menschen verschiedener Berufe, z.B. Programmierer, Designer, Journalisten, aber auch Angestellte der öffentlichen Verwaltung. Unsere Ziele sind die Förderung von Offenen Daten und die Umsetzung spannender Projekte mit gesellschaftlichem Nutzen. Dies geschieht ehrenamtlich und als Teil der bundesweiten Gemeinschaft Code For Germany (https://codefor.de)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Juli 2018
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1. September 2018
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