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Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen

Anfrage an: Kreis Warendorf

Der Blitzer ist seit 2015 im Einsatz. Wie viele Bußgeldbescheide wurden seither erlassen und wie hoch waren die Einnahmen? Eine Auflistung nach Monaten ist ausreichend.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen [#159839]
Datum
25. Juli 2019 11:39
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Blitzer ist seit 2015 im Einsatz. Wie viele Bußgeldbescheide wurden seither erlassen und wie hoch waren die Einnahmen? Eine Auflistung nach Monaten ist ausreichend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage nach dem IFG NRW ist letztlich bei mir eingegangen. Ich bearbeite …
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Anfrage ": Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen "
Datum
31. Juli 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage nach dem IFG NRW ist letztlich bei mir eingegangen. Ich bearbeite sie und hoffe, Ihnen bis Ende nächster Woche eine qualifizierte Antwort zukommen lassen zu können. Mit freundlichem Gruß
Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Anfrage an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Sie erhalt…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen [#159839]
Datum
5. August 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Anfrage an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Sie erhalten von da weitere Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Kreis Warendorf
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-M…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
6. August 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
image003.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 25.07.2019, mit der Sie Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen, habe ich erhalten. Bevor ich eine Auskunft nach dem IFG NRW erteilen kann, habe ich zu prüfen, ob fachliche Gründe vorliegen, die den Informationsanspruch ermöglichen, beschränken oder ausschließen. Für diese Prüfung sind Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers erforderlich. Auch ist eine zustellfähige Anschrift notwendig, falls bei der Bearbeitung des Antrages Gebühren oder Auslagen anfallen. Diese Daten kann ich Ihrer E-Mail leider nicht entnehmen. Ich bitte Sie, mir für eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen“ [#159839] [#159839]
Datum
11. August 2019 22:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159839 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach dem IFG NRW keine personalisierte Anfrage gefordert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159839.pdf - 2019-08-06_1-image003.png Anfragenr: 159839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.08.2019 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen“ [#159839] [#159839]
Datum
12. August 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.08.2019 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung (§5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW) ++++ Vermittlung bei Anfrage „Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen“ [#159839] [#159839]
Datum
5. September 2019 16:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159839 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nun auch noch die Monatsfrist überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159839.pdf - 2019-08-06_1-image003.png Anfragenr: 159839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Fristüberschreitung (§5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW) ++++ Vermittlung bei Anfrage „Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen“ [#159839] [#159839]
Datum
5. September 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre erneute Bitte um Vermittlung Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenst…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre erneute Bitte um Vermittlung
Datum
9. September 2019 15:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de vom 25.7.2019 (#159839) Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8143/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in sofern Ihnen entgangen sein sollte, dass ich mit Schreiben vom 27.8. den Kreis Warendorf bereits angeschrieben habe, hier noch einmal der Hinweis darauf. Die Monatsfrist mag mittlerweile abgelaufen sein, jedoch ist eine erneute Bitte um Vermittlung nicht nötig. Allein wegen des Fristablaufs werde ich den Kreis nicht gesondert anschreiben. Sobald ich eine Reaktion auf mein Auskunftsersuchen erhalten habe, werde ich mich bei Ihnen melden. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.7.2019 (fragdenstaat.de #159839) [#159839] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.7.2019 (fragdenstaat.de #159839) [#159839]
Datum
17. September 2019 16:40
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich der heutigen E-Mail der LDI, Frau Weggen, entnommen habe, beabsichtigt Frau Brennecke, einen Gebührenbescheid für die beantragte Auskunft zu erlassen. Ich möchte gleich vorausschicken, dass es äußerst befremdlich wirkt, nun einen Gebührenbescheid erlassen zu wollen. Folgt man der Historie dieses Antrags, entsteht nämlich stark der Eindruck, Frau Brennecke wolle über einen Gebührenbescheid den rechtlichen Hinweis der LDI vom 27.08.2019 umgehen; letztlich um so doch an die personenbezogenen Daten der Antragstellerin / des Antragstellers zu gelangen. Ich darf Sie daher höflich um eine Kostenauflistung und Begründung bitten, bevor ich Ihnen meine Daten übermittle. Aus der Auflistung und Begründung sollten bitte auch hervorgehen, warum es überhaupt erforderlich ist, im technisierten Zeitalter für die bloße Zusammenstellung von Daten (die sicherlich bereits schon für das interne Controlling vorliegt) Kosten zu erheben. Moderne softwarebasierte Anwendungen benötigen heutzutage nicht mehr als wenige Klicks, um eine Auswertung zu erstellen. Selbst Excel Tabellen ermöglichen schnell über die Programminterne Filterfunktion ein schnelles und effektives Zusammenstellen von Daten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.7.2019 (fragdenstaat.de #159839) [#159839] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.7.2019 (fragdenstaat.de #159839) [#159839]
Datum
1. Oktober 2019 15:58
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blitzer am Hemfelder Hof in Beelen“ vom 25.07.2019 (#159839) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte teilen Sie mir mit, warum eine Beantwortung meiner Email ausbleibt. Ich weise vorsorglich und freundlich daraufhin hin, dass ich die LDI erneut einschalten werde, sollten Sie nicht binnen 3 Tagen eine Rückmeldung geben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.