Blitzer in Berlin
Sehr << Antragsteller:in >>
hiermit beantrage ich die Übersendung:
1. der Informationen über die Entwicklung der Anzahl der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
2. der Information über die technischen Betriebszeiten der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
3. der Information über die Ausfallzeiten bzw. Zeiträume des Nicht-Betriebs der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
4. der Information über die Anzahl der von jedem der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020) geblitzten Kraftfahrzeuge (bitte jahres- und in den Jahren auch monatsscheibengenau darstellen), und
5. der Informationen zu den aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Aufbau weiterer stationärer, festinstallierter Blitzer in der Stadt Berlin.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. September 2020
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30. Oktober 2020
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