Blitzer in Berlin

Sehr << Antragsteller:in >>

hiermit beantrage ich die Übersendung:

1. der Informationen über die Entwicklung der Anzahl der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
2. der Information über die technischen Betriebszeiten der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
3. der Information über die Ausfallzeiten bzw. Zeiträume des Nicht-Betriebs der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020),
4. der Information über die Anzahl der von jedem der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020) geblitzten Kraftfahrzeuge (bitte jahres- und in den Jahren auch monatsscheibengenau darstellen), und
5. der Informationen zu den aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Aufbau weiterer stationärer, festinstallierter Blitzer in der Stadt Berlin.

Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blitzer in Berlin [#197854]
Datum
26. September 2020 10:51
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> hiermit beantrage ich die Übersendung: 1. der Informationen über die Entwicklung der Anzahl der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020), 2. der Information über die technischen Betriebszeiten der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020), 3. der Information über die Ausfallzeiten bzw. Zeiträume des Nicht-Betriebs der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020), 4. der Information über die Anzahl der von jedem der stationären, festinstallierten Blitzer in der Stadt Berlin im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand September 2020) geblitzten Kraftfahrzeuge (bitte jahres- und in den Jahren auch monatsscheibengenau darstellen), und 5. der Informationen zu den aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Aufbau weiterer stationärer, festinstallierter Blitzer in der Stadt Berlin. Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197854/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Blitzer in Berlin [#197854]
Datum
26. September 2020 10:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 26.09.20 ist bei der Senatsverwaltung für Inneres eingegangen …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Blitzer in Berlin [#197854]
Datum
28. Oktober 2020 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 26.09.20 ist bei der Senatsverwaltung für Inneres eingegangen und ich wurde mit der Bearbeitung beauftragt. Ihre Fragen beziehen sich vollständig auf Akten, die bei der Polizei Berlin geführt werden. Sie haben aber der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Um eine Antwort zu erhalten, müssten Sie diesen Widerspruch aufheben, und ich leite Ihre Anfrage weiter, oder Sie stellen eine neue Anfrage direkt bei der Polizei Berlin. Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermi…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blitzer in Berlin [#197854]
Datum
28. Oktober 2020 19:58
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit stimme ich der Weitergabe meiner Daten im Zuge der IFG-Anfrage an die Polizei Berlin zu, bzw. nehme meinen Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten an Dritte in Bezug auf die Polizei Berlin zurück. Beste Grüße <Information-entfernt> <Information-entfernt> ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197854/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
PPr Just 4 To - IFG 155.20 Sehr <Information-entfernt> Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich zur…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
IFG 155.20 - Vorabinformation: Blitzer in Berlin [#197854]
Datum
11. Dezember 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort
PPr Just 4 To - IFG 155.20 Sehr <Information-entfernt> Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen